Vorlage von Kontoauszügen beim JobCenter – 3 Kalendermonate oder 90 Tage?

1 Antwort

Weder für 3 Kalendermonate noch für 90 Tage - sondern für 3 Monate

Das BSG (Bundessozialgericht) hat die Rechtmäßigkeit zur Aufforderung der Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 Monate bestätigt (B 4 AS 10/08)

In seinem Urteil wird ausschließlich der Begriff "Monat" verwendet; daher kann man davon ausgehen, daß der "Monat" gem. Definition des § 188  BGB gemeint ist:

Beispiel:

Vorlage am 22.04.

3 Monate rückwirkend

= Kontoauszüge ab 22.01.

= Tag mit der gleichen Datumsangabe eines Vormonats