Vorlage von Kontoauszügen beim JobCenter – 3 Kalendermonate oder 90 Tage?
Guten Tag in die Runde.
Der Antragsteller muss seine Kontoauszüge drei Monate rückwirkend vorlegen. So weit so gut, aber bezieht sich das auf drei Kalendermonate oder auf drei Monate gezählt vom Tag der Antragstellung?
Und welche Regelung gilt, wenn der Antrag beispielsweise am 22. eines Monats rückwirkend zum 1. des Monats ein Antrag eingereicht wird? Muss man dann Kontoauszüge rückwirkend zum 22. von vor 3 Monaten vorlegen, oder für die letzten drei vollen Kalendermonate? Diese Frage stellt sich insbesondere für Inhaber von Online-Konten, die Kontoauszüge für jeden beliebigen Zeitraum erstellen lassen können, aber nicht unbedingt mehr Information als nötig preisgeben wollen.
1 Antwort
Weder für 3 Kalendermonate noch für 90 Tage - sondern für 3 Monate
Das BSG (Bundessozialgericht) hat die Rechtmäßigkeit zur Aufforderung der Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 Monate bestätigt (B 4 AS 10/08)
In seinem Urteil wird ausschließlich der Begriff "Monat" verwendet; daher kann man davon ausgehen, daß der "Monat" gem. Definition des § 188 BGB gemeint ist:
Beispiel:
Vorlage am 22.04.
3 Monate rückwirkend
= Kontoauszüge ab 22.01.
= Tag mit der gleichen Datumsangabe eines Vormonats