Abschlussgebühr aus dem LBS Classic S rausbekommen!?!
Hallo Leute!
Kurz zur Situation: vor 1-2- Jahren haben wir ein Häuschen zugelegt und das Geld aus beiden LBS BSV rausgenommen und in Finanzierung reingesteckt....Neulich, per Zufall sagt mir ein Bekannter, wir hätten noch locker Abschlussgebühr rauskriegen müssen, das täte uns zustehen, insgesamt etwa 1 % 50.000 bausparsumme....
die Dame von LBS Zentrale meinte, bei unserem Tarif nicht...unser LBS Berater ist absolut eine Pfeife, er hat schon so viel beim Finanzieren verbockt, es würde locker für eine Klage reichen....also frage ich Euch...
Kennt sich jemand mit Tarifen aus? Würde uns das zustehen, wenn ja, wo kann man das beantargen oder an wen kann ich mich wenden? Anwalt wäre letze Anlaufstelle...(das möchte ich auch nicht)
Im voraus lieben Dank!!!
2 Antworten
Gruß an den Bekannten, er sollte erst lesen, bevor er was sagt, denn die Dame von der Zentrale hatte wohl recht. Laut ABB der Classic-Tarife heißt es:
"Die Abschlussgebühr wird nicht – auch nicht anteilig – zurückgezahlt oder herabgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht voll in Anspruch genommen wird."
kommt auf den Tarif an. In den neueren Verträgen gibt es das fast nirgends mehr zurück. Und auch nur unter ganz bestimmten BEdingungen: Mindestvertragslaufzeit, Zuteilung mit Darlehensverzicht, Mindestbewertungszahl, Mindestguthaben. Bei Kündigung bekommst du grundsätzlich die AB nicht erstattet. Schau doch einfach in den AGB's deines alten Vertrages nach. Dort steht es ja drin, ob und unter welchen Bedingungen sie erstattet wird. Es wird nicht grundsätzlich erstattet! Wenn du in der Zentrale angerufen hattest und dort gesagt wurde dass dies in dem Tarif nicht der Fall sei, dann wird dies meist auch so zutreffen. Auf Sprüche und Aussagen eines "Bekannten" der damit nichts zu tun hat würde ich jedenfalls rein gar nichts geben. Es gibt massenweise "BEkannte" mit klugen Sprüchen und Ratschlägen obwohl sie keine Ahnung haben