Kann LBS einfach so den Spargeldeingang auf 5 % der Bausparsumme begrenzen, auch wenn ursprünglich etwas anderes im Vertrag vereinbart wurde?
Hallo Zusammen! :)
Habe da mal eine Frage zu einem LBS-Bausparvertrag, der im Juni 2011 über eine Bausparsumme von € 30.000 und einem monatlichen Regelsparbeitrag von € 250 abgeschlossen wurde.
Ab Juni 2011 wurde immer regelmäßig jeden Monat der vereinbarte Regelsparbeitrag in Höhe von € 250 eingezahlt. Bislang gabs da auch keine Probleme. Anfang Juli kam dann ein Schreiben der LBS, in dem heißt es wörtlich:
"Damit der Bausparvertrag darüber hinaus nicht zur reinen Kapitalanlage nutzt wird, haben wir gemäß unseren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge die jährliche Besparung in unseren hochverzinslichen Tarifen bis auf Weiteres wie folgt beschränkt: - Für Bausparverträge mit einer Gesamtguthabenverzinsung von mindestens 2,25 % gilt grundsätzlich eine Begrenzung des Spargeldeingangs auf 5 % der Bausparsumme."
Mit diesem Schreiben wurden dann die monatlichen Einzahlungen des Bausparers gestoppt bzw. nicht mehr angenommen und sollen auch erst wieder nächstes Jahr - also 2016 - angenommen werden.
Meine Frage ist nun: ist das rechtens? Kann die Bausparkasse einfach so und dazu noch einseitig die Regelsparbeiträge begrenzen und die Einzahlungen stoppen bzw. nicht mehr annehmen, auch wenn im Vertrag was anderes vereinbart ist? Immerhin wurden ja nur die Regelsparbeiträge gezahlt und keine Sondereinzahlungen geleistet. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht oder weiß, wie die rechtliche Grundlage dazu ist?
Vielen Dank für die Antworten schonmal im Voraus! :)
3 Antworten
2,5% sind eine verhältnismäßige sehr Gute Verzinsung in der heutigen Zeit.Bisher war es wünschenswert mehr als den Regelsparbetrag einzuzahlen um an das preiswerte Darlehen schneller zu kommen.Ich hatte vor ca.20 Jahren fast 60% des Bausparvertrages angespart ,und erhielt somit noch 40% als Darlehen.Leider haben sich die Zeiten geändert .Ich weis nicht ob in den AGB der Regelbetrag so wie früher der Mindestsparbetrag sein sollte,oder ob man verplichtet werden kann,keinen Cent mehr sparen zu dürfen zu diesem Zins,Eigentlich müsste dies mit Hilfe eines Anwalts, rechtlich oder gerichtlich überprüft werden.
Wieso ist im Vertrag etwas anderes vereinbart? Eigentlich gelten doch die AGB's und da steht etwas von 5%o der Bausparsumme, oder täusche ich mich da?
Was für einen Tarif hast Du?
Classic B