Abschlussgebühr zurückfordern?

7 Antworten

Nö.

Wenn du bei mir einen Versicherungsvertrag schließt und mir kein Honorar zahlst für meine Beratung, steht mir eine verdammte Courtage (Provision) aus dem abgeschlossenen Vertrag zu, für den Abschluss und die Betreuung.

Wenn du anfängst unentgeltlich zu arbeiten, bin ich vielleicht auch bereit dazu.

Ähnlich funktioniert das mit Bausparkassen.

Ganz davon ab, dass Ansprüche nach 3 Jahren verjähren.

Seit 01.01.1990 kannst du da nichts mehr zurückfordern.

Du zielst sicher auf das aktuelle Urteil des BGH ab. Dort ging es aber nicht um Abschlussgebühren, die sind weiterhin erlaubt, sondern um Gebühren die bei der Auszahlung verlangt werden. Nur diese kannst du zurück verlangen und auch nur dann wenn das bei dir nicht länger als drei Jahre her ist da es sonst schon verjährt ist.

Eine Abschlussgebühr kannst du nicht zurückfordern. Diese gilt als Provision für den Vertreter, denn der möchte nicht umsonst arbeiten. Nach dem letzten BGH Urteil ging es um Darlehnsgebühren bei Bauspardarlehen, nicht jedoch um Abschlussgebühren bei Bausparverträgen.

das ist wohl die Provision, bei uns in Form von 4 Monatsbeträgen.

Bei mir ging es wie bei neueren Verträgen aber um angebliche Überschreitungen der Summe (Einzahlungsbegrenzung) mit für die LBS ungünstigen Zinsen mit 3,5% + 1% Bonus.

Neuverträge nur noch unter 1% Zinssatz, das paßte den Bausparkassen nicht, ist aber deren Risiko nach § 615 BGB

Dazu gab es jetzt Urteile

Hier mal Stiftung Warentest

https://www.test.de/Alte-Bausparvertraege-Wie-sich-Kunden-gegen-den-Rausschmiss-wehren-4813279-0/

Sonst mal Verbraucherzentrale bemühen

Gar nicht, wieso denn auch ?

Aktuell geht es um Darlehensgebühren von Bauspardarlehen, nicht um Abschlussgebühren von Bausparverträgen !