lbs Bausparvertrag steuer?

3 Antworten

Normalerweise sind beim Abschluss eines Bausparvertrages Abschlussgebühren fällig deren höhe von der Bausparsumme abhängen.

Ich gehe stark davon aus das es sich bei diesen 119 € um selbige handelt.

Danke für die antwort also im brief steht: Sie haben Ihr Bausparguthaben riester-schädlich verwendet. Die Kapitalerträge werden daher Rückwirkend Einkommensteuerpflichtig.

@Gabro1243

Das dürfte aber nur die Erträge also Zinsen/Zulagen betreffen aber nicht das eingebrachte Kapital.

Wahrscheinlich beträgt die Abschlussgebühr 1% (gängiger % bei der LBS) bei ca. 120 fehlenden Euro wäre die Bausparsumme wohl 12.000 €

Dann gab es wohl noch 1,30 € Zinsen welche durch die nicht Einhaltung der Sperrfrist Einkommensteuerpflichtig sind was sie auf 1 € reduziert und schon ist man bei 119 € die fehlen.

@Nimue187

Okey danke darüber wurde ich bei lbs nicht informiert werde jetzt den anderen vertrag auch kündigen

@Gabro1243

Alternativ wäre den Bausparvertrag stillzulegen sodass keine weitere Einzahlungen vorgenommen werden und diesen als Sicherheit der Bank gibt um den eigenen Dispo um vielleicht 300 € zu erhöhen. Kann man diesen nach einem Jahr wieder ausgleichen und legt einen Zinssatz von 16% zugrunde bezahlt man nur 48€ anstatt von 120 €

Hallo,

das mit dem Finanzamt kann nicht stimmen. Ich vermute auch, dass es sich hier eher um die Abschlußgebühr handelt. Das sollte allerdings aus deinen Kontoauszügen hervorgehen. Wenn dem so ist, handelt es sich auch nicht um eine Unverschämtheit, sondern um die üblichen Bausparbedingungen. Unverschämt ist höchstens, dass man Dir zu einer Kündigung rät ohne Dir zu sagen, dass die Abschlußgebühr wegfällt und dir dann gleichzeitig einen neuabschluß nahezulegen, der wieder Gebühr kostet.

Und ich gebe Dir recht, einen Bausparvertrag braucht heutzutage tatsächlich fast niemand mehr, nur die, die Wohnungsbauprämie bekommen (und das sind nicht mehr viele).

Gruß

dervagabund

Danke für die antwort also im brief steht: Sie haben Ihr Bausparguthaben riester-schädlich verwendet. Die Kapitalerträge werden daher Rückwirkend Einkommensteuerpflichtig.

@Gabro1243

Also hat man Abschlagsteuer abgeführt. Die kann man sich mit einer Einkommenssteuererklärung teilweise zurückholen.

Man zahlt auf sämtliche Zinsen und Erträge die man bekommt 25% Abgeltungssteuer und daraus nochmal 5,5% Solidaritätszuschlag. Du hättest VORHER einen Freistellungsauftrag stellen müssen

Es handelt sich aber nicht um Zinsen/ Erträge sondern um Einlagen. Du bezahlst ja auch keine 30% Steuer wenn Du Geld vom Sparbuch abhebst das Du selbst einbezahlt hast.

Danke für die antwort also im brief steht: Sie haben Ihr Bausparguthaben riester-schädlich verwendet. Die Kapitalerträge werden daher Rückwirkend Einkommensteuerpflichtig.