Abgabepflicht bei Energy drinks?
Guten Abend,
ich hab eine Diskussion gelesen über die Angabe von Energy Drinks an U16 jährige was gesetzlich erlaubt ist. Irgendwann kam das Thema auf das einige Läden selbst beschränken auf 12,14 oder 16. Eine Person hat dann jedoch eingewendet, dass dies nicht ganz rechtens wäre. Da es keine gesetzliche Grundlage gibt die das Getränk auf 16 beschränkt, wie bei Bier, wäre es diskriminierend dieses an U16 jährige nicht zu verkaufen und wäre daher nicht rechtens.
Nun frag ich mich ob da was dran ist? Dürfen Läden eine solche eigene Beschränkung haben? Wenn ja auf welcher Gesetzeslage?
6 Antworten
Ja dürfen sie. Es ist gesetzlich nicht beschrieben ab wann Energy-Drinks verkauft werden dürfen. Jeder Laden kann das selbst entscheiden. Bei Bier ist es jedoch so das es (laut Jugendschutzgesetz) erst ab 16 verkauft werden darf.
§9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) regelt in Absatz 1, dass sowohl in Gaststätten, Verkaufsstellen (also normaler Verkauf im Supermarkt oder am Kiosk aber auch Versandhandel) oder auch sonst in der Öffentlichkeit „Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche“ (Nr. 1) und „andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren“ (Nr. 2) weder abgegeben noch ihr Verzehr gestattet werden darf. Absatz 1 Nr. 2 gilt jedoch nicht, wenn die Jugendlichen von einer personensorgeberechtigten Person – also in der Regel die Eltern, aber auch sonstige gesetzliche Vertreter im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – begleitet werden (so Absatz 2).
Naja ich schätze mal sowas wie Hausrecht. Aber da finde selbst ich nichts durch welches Gesetz das geregelt ist.
Ja, dürfen sie.
Aufgrund der Privatautonomie.
Jeder darf Geschäfte machen, mit wem er will, dazu gehört auch nicht machen wollen.
Niemand muss dir etwas verkaufen, wir leben nicht im Sozialismus, wo du Anspruch auf deine genau 3 Waren hast.
Ich hab das mal so in die Diskussion geworden, als Antwort kam „Dan dürfte ich auf sagen die ungeimfpten kriegen das gratis und geimpfte müssen dafür bezahlen ich entscheide ja“
Ja, kannst du machen.
Du darfst nur nicht machen, Deutsche bekommen es gratis und Juden müssen dafür bezahlen, das geht nicht.
Obwohl, selbst das könnte gehen.
Dann wäre es ja auch diskriminierend keine Zigaretten und Alkohol an 14 Jährige zu verkaufen. Eigentlich ist das aber voll der Blödsinn dann müsste man auch Kaffee erst ab was weiß ich verkaufen der ist viel härter als jeder Energy Drink. Nur so ein Tipp und ja ich habe auch von diesem Gesetz gehört
Wenn man sich eine andere Antwort ansieht dürfte man auch Kaffee nicht verkaufen. Und deswegen schreibe ich es ja in meiner Frage, bei Bier und Zigaretten gibt es ja ein Gesetz bei Energy Drinks nicht
Ja das dürfen sie. Die Gesetzesgrundlage ist das Vertragsrecht. Da es in diesem Zusammenhang in Deutschland keinen Kontrahierungszwang gibt, kann sich jeder frei aussuchen:
- was er verkauft
- für wieviel er es verkauft
- wieviel er jemandem verkauft
- und vor allem: WEM er es verkauft
Vereinfacht gesagt: Nur weil man jemandem etwas verkaufen darf, heißt das nicht, dass man es ihm auch verkaufen muss.
Der Laden kann das komplett selbst festlegen. Und wenn sie dir sagen dass du 40 sein musst, dann musst du 40 sein damit sie es dir verkaufen.
Danke jedoch kenne ich dieses Gesetz. Mich hat es eher interessiert aufgrund welcher Gesetze sie es verbieten dürfen.