Abmahnung wegen Krankmeldung per Email

6 Antworten

Im günstigsten Falle akzeptieren die Gerichte eine Krankmeldung noch per Fax - jedoch nicht auf elektronischen Weg wie SMS oder E-Mail. Also rein vom rechtlichen Standpunkt ist hier dein Arbeitgeber in der weitaus besseren Position.

Was deine erste Krankmeldung betrifft - so wäre dies als Anscheinsbeweis zu deinen Gunsten zu werten wenn du angerufen hast, denn hier steht dann Aussage gegen Aussage was dann tatsächlich am Telefon besprochen wurde.

Ich denke, hier bereitet man deine Kündigung vor - denn nichts anderes lässt sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers herauslesen, jedoch geht die Nummer mit der E-Mail eindeutig auf deine Kappe - denn nicht alles was auch schriftlich nicht festgehalten ist ist auch rechtens in der Anwendung des solchen... und ist die Teamleitung nicht erreichbar warum auch immer, dann geht man an die nächst höhere Instanz im Dienstweg - was ist daran so schwer?

Normalerweise ist eine Krankmeldung per Mail eher kritisch, weil nicht in jedem Betrieb gewährleistet ist, dass sie sofort gelesen wird. Wenn es aber in Eurer Dienstanweisung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, spricht das wieder für dich.

Mir scheint es so, als seien die Leute dort ein wenig überfordert und nicht informiert, was ihnen arbeitsrechtlich zusteht und was nicht.

Ob du gegen die Abmahnung vorgehen könntest, kann man ohne weitere Details nicht beurteilen. Auf jeden Fall solltst du dir fürs nächste Mal einen Weg suchen, mit dem du eindeutig belegen kannst, wann und wo du dich gemeldet hast.

Es ist übrigens bekannt, dass Betriebe mit sozialen Aufgaben gegenüber ihren Beschäftigten manchmal alles andere als sozial sind.

Ja Du armes krankes Mäuschen, als AG würde ich aber auch erwarten, das sich ein Kranker entsprechend rechtzeitig und fernmündlich abmeldet.

Wenn Du jetzt eine Abmahnung deswegen bekommen hast, dann ist das weniger tragisch. Du hälst Dich künftig daran und damit hat die Abmahnung auch ihren Zweck erfüllt. Weiteres kann NICHT passieren. Dein AG kann sich nur auf diese Abmahnung berufen wenn die gleiche "Verfehlung" wieder auftritt.

Du bist verpflichtet, dich "zeitnah" kran zu melden. wENN DU DAZU EINEN nACHWEIS BRAUCHST; IST DIE Meldung per e.mail durchaus akzeptabel.

Du musst Dich am ersten Tag der Krankheit vor Dienstbeginn Krank melden. Das geht auch per e-Mail. Bei Krankheit länger als 3 Tage brauchst Du eine Krankmeldung vom Arzt.

Wenn der AG will kann er eine Krankschreibung ab dem Ersten Tag verlangen.