Ermahnung , Abmahnung Kündigung?

7 Antworten

Das kommt nun genau drauf an,wer bei Euch mit was und welchen Kompetenzen genau betraut ist.Sehr selten zieht eine Geschäftsleitung / Vorstand Aufgaben der Personalabteilung oder Deines Disziplinarvorgesetzen an sich.Es ist aber möglich,das sich Dein Vorgesetzter und anderen Stellen ins Benehmen setzen muß.Hierzu fragst Du Deinen Vorgesetzten.Eine Ermahnung kann Dein Vorgesetzter Dir im Regelfall erteilen,ohne das dokumentieren zu müssen.Wenn er Dir eine Abmahnung erteilen will,so kann er das äußern.Ob der zuständige Personalreferent dem zustimmt,hängt von vielen Faktoren ab.Grundsätzlich kann die Geschäftsleitung den Personalmaßnahmen widersprechen.Es kann also eine Kündigung ausgesprochen werden.Ober sticht unter.Natürlich nur innerhalb der gesetzlichen Vorgaben,nicht willkürlich oder grundlos.Beste Grüße

user82340923 
Fragesteller
 18.08.2016, 09:11

Mein Vorgesetzter würde mir wenn es nach ihm geht nur eine Ermahnung erteilen die Frage ist dann natürlich ob dann nicht doch die GF etwas anders entscheiden kann weil eine Ermahnung ja nicht dokumentiert wird... Wobei mein Vorgesetzter mir sagte das eine Ermahnung 2 Jahre in meiner personal Akte verbleiben würde 

jerkfun  18.08.2016, 09:24
@user82340923

Ermahnungen können mündlich und auch schriftlich erfolgen.Schriftliche Ermahnungen sind eine Vorstufe zur Abmahnung und werden im Regelfalle in der Personalakte dokumentiert.Abmahnungen und Ermahnungen sollen,nach zwei Jahren Ihre Rechtskraft / Aussagekraft verlieren.Das gilt dann,wenn ein moniertes verhalten,was Du abstellen sollst,innerhalb von zwei Jahren nicht mehr vorgefallen ist.Dann kannst Du die Entfernung aus der Personalakte beantragen.Es kann aber sein,das auch "verbrauchte" Dinge in der Akte verbleiben.Der Betrieb hat nur den Gleichbehandlungsgrundsatz strikt anzuwenden.Bei uns bleibt alles drin.^^Ich denke,in diesem niederschwelligen Bereich wird die Geschäftsführung nicht eingreifen .In Deiner Firma,so lese ich es raus,werden Einträge nach zwei Jahren automatisch entfernt.Achtung: Dies gilt nicht,wenn es zum gleichen oder ähnlichen Sachverhalt ( zu spät kommen,z.B.) weitere Ermahnungen oder eine Abmahnung gibt.So kann nach Jahren noch,ein einzelner Verstoß gegen angemahnte und abgemahnte gleichartige Sachverhalte direkt zur Kündigung führen.

Wenn das Vergehen eines Mitarbeiters in einer Niederlassung bis zur Geschäftsleitung in der Konzernzentrale große Wellen schlägt, dann wird es sich nicht um eine Kleinigkeit handeln sondern etwas Geschäftsschädigendes gewesen sein.

Was genau hast Du denn getan?

Wenn die Konzernleitung das Verhalten so einschätzt, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist, dann bekommst Du die (fristlose oder behelfsweise fristgerechte) Kündigung. Dagegen kannst Du natürlich Kündigungsschutzklage einreichen, aber es wäre schon wichtig zu wissen, was der Vorwurf an Dich ist.

user82340923 
Fragesteller
 18.08.2016, 09:26

Also ich arbeite in einem Call Center und habe ein 1 minütiges privat Gespräch zu meiner Freundin über unsere Telefon Anlage geführt. Was nicht das Problem ist.... Das Problem ist das meine Freundin einen auf meinen Namen stehenden handyvertrag benutzt welche in diesem Konzern unterliegt bzw ich Kunde in eigenen Konzern mit 2 Handy Verträgen bin. So das Problem ist nun das wenn ich die Nummer meiner Freundin für die Telefonanlage wähle bekommt sie eine NPS Anfrage (Bewertungs SMS) was auch nicht das Problem wäre wenn der Vertrag auf meine Freundin selbst laufen würde. Da meine Freundin auf diese SMS reagiert hat und bewertet hat sieht es nun so aus als hätte ich mich selbst bewertet obwohl es nachweislich zwar mein Vertrag ist ich aber nicht der eigentliche Nutzer bin..... Diese Bewertungen verschaffen mir weder Vorteile noch Nachteile das heißt es wirkt sich nicht auf mein Gehalt aus...

Gerneso  18.08.2016, 09:33
@user82340923

Es verfälscht aber die Statistik, wenn Du von der Anlage ein Privatgespräch führst und Deine privaten Kontakte dann auch noch den "Berater / Kundenbetreuer" gut bewerten!

Wenn Du schon 2 Handys hast, warum rufst Du Püppi nicht von dem zweiten aus an?

Selbstverständlich wird das als Betrugsversuch gewertet und ist nicht nur ein Patzer sondern dumm von Dir.

Dürft ihr offiziell die Telefonanlage für Privatgespräche nutzen? Wahrscheinlich nicht, wenn ihr alle vom AG Handyverträge zu Mitarbeiter-Rabatten bekommt! Also schon mal erster Fehler.

Und dann auch noch die Telefonanlage nutzen und sich toll bewerten zu lassen ist ganz klar Verfälschung / Beschönigung der eigenen Leistung.

user82340923 
Fragesteller
 18.08.2016, 09:37
@Gerneso

Also ich habe gemeinsam mit meinem Vorgesetzten alle betriebsvereinbarungen durchgeschaut und nirgends wird es verboten ein privat Gespräch zu führen... Es ging in dem Gespräch darum das ich schnell reagieren müsste das Auto meiner Freundin kaputt gegangen ist und ich aus sorge sofort angerufen habe das ihr evtl was pssiert sein könnte.


Die handyvertrag sind nicht vom AG sondern es wird mir lediglich auf Grund der betriebszugehörigkeit ein Rabatt gewährt 

jerkfun  18.08.2016, 09:40
@user82340923

Das von Dir gezeigte Verhalten ist m.E.nicht mit einer verhaltensbedingten Kündigung sanktionierbar.Auch eine Abmahnung wäre nur sinnvoll,wenn absehbar ist,das Du nicht einsichtig bist,und sich sowas wiederholt.Da Du das weist und leicht abstellen kannst,handelt Dein Vorgesetzter mit einer Ermahnung richtig.Mach Dir bitte keine unnötigen Gedanken.Einer evtl.ausgesprochenen Abmahnung würde ich ggf.widersprechen.Diese NPS hast Du nicht beabsichtigt und die Auswirkungen sind einmalig und nicht schwerwiegend.Auch der Betriebsrat kann vielleicht helfen.

Wenn Dein Vorgesetzter zur Ermahnung/Abmahnung/Kündigung berechtigt ist und eine Ermahnung oder Abmahnung ausgesprochen hat, kann der AG/GF nicht mehr aus demselben Grund kündigen.

Eine "Ermahnung" ist das mildeste Mittel den AN zu rügen. Bei einer Ermahnung gibt es keine Kündigungsandrohung.

Bekommst Du eine Abmahnung, ist darin oft die Androhung einer Kündigung im Wiederholungsfall vermerkt. Wird ein AN abgemahnt, ist der Vorfall als Kündigungsgrund "verbraucht". Aus demselben Grund kann dann auch keine Kündigung mehr nachgeschoben werden.

Lies mal selbst:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung_Ermahnung.html

Das geht nicht wenn die Abmahnung schon ausgesprochen ist kann dann nicht ein anderer hergeben und noch mal auf dasselbe Delikt-vergehen anders reagieren

Abmahnung und Kündigung schließen sich aus. Wegen eines Sachverhaltes, wegen dem eine Abmahnung ausgesprochen wurde, kann nicht eine Kündigung ausgesprochen werden.