Wieviele Abmahnung zur Kündigung? (Azubi)

7 Antworten

Nach dem Berufsbildungsgesetz kann der Ausbildungsbetrieb einen Azubi nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam,wenn die Kündigungsgründe dem zur Kündigung berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.

als azubi wird einem eigentlich nicht so schnell gekündigt, da wird viel zugunsten des azubis ausgelegt, allerdings übernimmt dich dann der betrieb nicht. klar! wenn also eine kündigung an azubi geht, ist schon einiges vorausgegangen.

abmahnungen bleiben 2 jahre in der p-akte und sind nur raus, wenn in dieser zeit keine neue folgt. eine abmahnung ist schon ein schuss vor den bug! meist ist schon ein gespräch vor der 1. abmahnung erfolgt, was nix gefruchtet hat. dann sind meist wieder gespräche - dann die 2. abmahnung - und wenn das nix hilft, darf auch azubis gekündigt werden, jedes arbeitsgericht lässt sich ja die gesprächsvermerke und abmahnungen vorlegen.

Die Abmahnung "heilt" das Vergehen. Deswegen kannst du also nicht mehr gekündigt werden, es sei denn, du baust den gleichen Mist nochmal! Dann kann der zweite (identische) Verstoß aber u. U. auch schon der letzte sein.

Bei unterschiedlichen Vertragsverstößen kann es auch 10 Abmahnungen geben und nie eine Kündigung.

Abmahnungen "verfallen" nicht. Arbeitsgerichte haben entschieden dass je nach Schwere des Vergehens die Entfernung aus der Personalakte nach 2 Jahren angemessen sein kann. Ist aber Einzelfallabhängig.

Wenn die Abmahnung die Kündigung zumindestens indirekt androht, kann bei Wiederholung des in der Abmahnung gerügten Verstoßes sofort gekündigt werden.

Abmahnungen werden zu den Personalakten genommen und verfallen nicht. Wenn man an einem Arbeitsplatz genug Abmahnungen beisammen hat, sollte man sich einen anderen Arbeitsplatz suchen, bevor man an die Luft gesetzt wird. Das gilt sinngemäß natürlich auch für Ausbildungsplätze - allerdings ist der Wechsel der Ausbildungsstelle erklärungsbedürftiger und deshalb schwieriger als der Wechsel des Arbeitsplatzes.

Zwei Abmahnungen darf man sich leisten, soweit ich weiß.

Ein Chef kann aiuch 10 Abmahnungen schicken, ob er dann den Arbeitnehmer entlässt ist seine Sache.

Und verfallen die Abmahnungen im nächsten Jahr?

Die verfallen nicht sondern kommen in Deine Akte und bleiben dort solange Du dort arbeitest.