Sachbeschädigung auf der Arbeit. Was droht?

4 Antworten

Zuerst einmal: Man darf m.W. nicht einfach so eine Kamera aufstellen, ohne die betroffenen Menschen im Voraus zu informieren.

Aber das ändert nix daran dass du die Glastür kaputt gemacht hast. Hättest du gelogen wenn es keine Kamera gegeben hätte und du gefragt worden wärst? Und dass du nach einem Jahr im Betrieb sonst keine Probleme verursacht hast, darauf musst du nun wirklich nicht stolz sein.

Es wäre also sinnvoll, dich zu entschuldigen und für den Schaden aufzukommen. Vielleicht werden dir du so weitere Folgen erspart. Eine Abmahnung alleine wäre auch kein Weltuntergang.

Schadensersatz

Abmahnung

Anzeige wegen Sachbeschädigung

Ja klar, das habe ich direkt gesagt, dass ich die Tür ersetze und den gleichen Betrag an eine gemeinnützige Organisation Spende. Ging mir nun um Abmahnung oder Kündigung.

Wenn Du Pech hast, fliegst Du raus. Und bezahlen musst Du den Schaden auch.

Nur wonach richtet sich das, ob man rausfliegt? Hatte mal von einem Fall gelesen, in dem ein Arbeitgeber wegen Sachbeschädigung fristlos entlassen wurde. Er hatte das Steuerungspanels einer Maschine zerstört, wodurch es zur Explosionsgefahr und Produktionsausfalls kam. Zudem wurde der AN bereits zuvor wegen einer ähnlichen Geschichte abgemahnt.

@Mina1201

Das kann ich Dir nicht sagen. Warte einfach ab.

Ich frage mich grade eher...ob der Hausmeister einfach ne Kamera verstecken darf, dachte so etwas muss gut leserlich bekannt gemacht werden, dass eine Videoüberwachung erfolgt ^^ ?

ob das tatsächlich "heinlich" war ist die Frage ...

selbstvertständlich darf der Betrieb Ein- und Ausgänge überwachen ....