2,5 Wochen vor der Abschlussprüfung firstlos gekündigt, rechtens?

5 Antworten

  1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. Verhaltensbedingte Kündigung)

z. B. wegen unentschuldigten Fehlens in der Berufsschule oder mangelnder Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung muss der Auszubildende abgemahnt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden also in diesen Fällen zuerst die "gelbe Karte" zeigen und ihm damit Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Nur bei schweren Vertrauensverstößen (z.B. bei Unterschlagung eines größeren Geldbetrages) kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

  1. Wie oft muss abgemahnt werden? Die IHK Hannover empfiehlt: Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens sollte der Auszubildende grundsätzlich zwei einschlägige Abmahnungen erhalten haben, das heißt beide Abmahnungen und die Kündigung müssen sich auf dieselbe Art von vertragswidrigem Verhalten beziehen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

Beispiel für einschlägige Abmahnungen: 2 unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule = 1. Abmahnung weitere unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule = 2. Abmahnung unentschuldigte Fehltage im Betrieb = Kündigung einschlägig, weil gleichartiges vertragswidriges Verhalten (unentschuldigtes Fehlen) vorliegt. Kündigung ist wirksam.

Beispiel für nicht einschlägige Abmahnungen: Nichtvorlage des Berichtsheftes = 1. Abmahnung Wiederholt verspätete Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = 2. Abmahnung Unentschuldigter Fehltag im Betrieb = Kündigung nicht einschlägig, da das jeweilige vertragswidrige Verhalten verschiedenartig ist. Kündigung ist unwirksam.

(Quelle IHK Hannover)

So wie ich das verstanden hab, hat dein Chef irgendwie gesehen, dass du bis zum 16.6 krank sein wirst, obwohl du es derzeit offiziell nur bis zum 11.6. bist. Nun ist natürlich die Frage, ob es einfach eine Krankheit ist, bei der abzusehen ist, dass Sie eben noch bis zum 16.6. anhalten wird, der Arzt hat dich jedoch nur für eine Woche krankgeschrieben, weil er es immer so hält..hast du denn deinem Arbeitgeber auch von dir aus mitgeteilt, dass du voraussichtlich bis zum 16. krank sein wirst oder hat er dies nur zufällig mitbekommen. Keine Ahnung wie euer Vertrauensverhältnis ist...wenn du krank bist und krankgeschrieben, kannst du ja deshalb nicht gekündigt werden. Scheint ja nicht das erste Mal gewesen zu sein...Warum teilt man es seinem Arbeitgeber auch nicht mit, wenn man krank ist...

Tinchen1993 
Fragesteller
 07.06.2013, 22:12

Habe meinem Chef am Freitag mit geteilt das ich Krank bin und am Montag zum Arzt werde...Krankenschein bekam er jedoch erst am Mittwoch... (Ist meine schuld das er zu spät ankam, mein Pech) und meine Ärztin hat mir schon gesagt das wenn ich am 11.6. wieder komme der Krankenschein bis zum 16.6. verlängert wird...

MTPockets  07.06.2013, 22:19
@Tinchen1993

Dann solltest du dir eigentlich keine Sorgen machen müssen...dein erster Verstoß, noch dazu kurz vorm Ende der Ausbildung, da kann dir eigentlich nichts passieren, so leicht wird dein Chef dich nicht los...ist ja eigentlich nichts passiert, außer das du eben den Krankenschein nun einmal zu spät eingereicht hast, klang alles viel wilder als es jetzt klingt. Alles gut. Gib nur den nächsten gleich am Montag ab ^^.

MTPockets  07.06.2013, 22:26
@MTPockets

bzw. am Dienstag...

Tinchen1993 
Fragesteller
 07.06.2013, 22:46
@MTPockets

Das sowieso ^^ erkundige mich aber zur Sicherheit am Montag nochmal bei meiner zuständigen IHK...weil wegen dem scheiß Wetter Anfang des Jahres war ich ziemlich oft Krank :( und Ende letzten Jahren auch wegen ner Trennung :/

MTPockets  07.06.2013, 23:15
@Tinchen1993

:) Jeder hat mal so seine Wehwehchen. Erkundige dich nochmal, aber die können dich sicherlich auch beruhigen. Ja, es gibt eine bestimmte Anzahl an Fehltagen, die nur vorhanden sein dürfen...schau, dass du diese nicht überschreitest. Ein Ausbilder den ich kenne, hatte kürzlich richtig Ärger mit der IHK, weil eine Auszubildende zur Hauswirtschaftlerin einen Arbeitsunfall hatte, durch den Sie sehr lange krank geschrieben war, und nun die Höchstanzahl an Krankheitstagen überschritten hatte, um genau einen Tag. Die haben sich richtig quergestellt und wollten das Mädel nicht zur Prüfung zulassen... Na ja, aber das war wohl eher ein Extrem- und Ausnahmefall, hoffe bei dir läuft alles gut :)...Viel Erfolg bei der Abschlussprüfung!

Tinchen1993 
Fragesteller
 08.06.2013, 00:19
@MTPockets

Danke Danke ;) naja schriftliche habe ich ja schon erfolgreich bestanden :) nur noch die mündliche am 24.6. :D und dann bin ich bei den Saftladen weg (Tanke) ^^

Der Krankenschein mit Eingang am Mittwoch bei Erkrankung ab Montag ist auf keinen Fall zu spät. Der Betrieb wußte auch über die Krankheit als Fehlzeit Bescheid.

Ich sehe hier weder einen Grund für eine Abmahnung und erst recht keinen für eine fristlose Kündigung. Das Eintragen im Berichtsheft ist für mich kein ankündigen einer Krankheit.

MTPockets  07.06.2013, 23:19

Na ja, das kommt auf den Betrieb an, nicht alle haben eine 3-tägige Abgabepflicht...manche wollen die AU-Bescheinigung auch schon früher haben, dies hängt vom Vertrag ab.

Das ist nicht rechtens!! Ich weiß ja nicht ob es nur darum geht, dass du deine Krankmeldung zu spät abgegeben hast oder ob es darum geht, dass du sie nochmal aum eine Woche verlängern musstest, aber wenn es der zweite Fall ist, dann darf dein Arbeitgeber dich nicht kündigen!! Auszubildende haben nämlich einen besonderen Kündigungsschutz und dürfen nicht wegen Krankheit gekündigt werden. Falls es ist, weil du deinen Krankenschein zu spät abgegeben hast, bin ich mir nicht Sicher ob er das darf. Aber dann wäre es ja auch Selbstverschulden.

Ein gefakter Krankenschein ist sicher ein Grund zur fristlosen Kündigung. Du kannst aber trotzdem zur Prüfung gehen.

Tinchen1993 
Fragesteller
 08.06.2013, 00:15

Der Krankenschein ist echt! ;)

Rheinflip  08.06.2013, 10:32
@Tinchen1993

Das kann der Chef bezweifeln.

Bei drei ermahnung dan kommt die abmahnung