Abmahnung wegen Krankmeldung rechtens?

18 Antworten

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Ich denke, das siehst du vollkommen richtig. Und mich würde die Begründung für diese Abmahnung brennend interessieren.

Eine Abmahnung kann man aussprechen für ein Fehlverhalten; einen Verstoß gegen Arbeitspflichten. Eine Krankheit ist aber nicht vom Verhalten beeinflussbar und verstößt auch nicht gegen Arbeitspflichten. Der Betrieb kann ja wohl kaum schreiben "Wir fordern Sie auf, unverzüglich wieder gesund zu werden."

Nach deiner Schilderung ist sie auch ihren Nachweispflichten (Information des Betriebs über die Erkrankung) perfekt nachgekommen. Es wäre nichtmal nötig gewesen, das Attest sofort in den Betrieb zu bringen, aber selbst das hat sie getan.

Wenn es wirklich keinen anderen Hintergrund gibt, scheint mir das nur wieder mal ein Beispiel dafür zu sein, dass erkrankte Mitarbeiter einem Betrieb nur ein Dorn im Auge sind, dass sie regelrecht geächtet und unter Druck gesetzt werden. Es kommt nicht von ungefähr, das die psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt deutlich zunehmen.

Wenn sie wirklich eine Abmahnung bekommt, dann stell sie doch einfach nochmal mitsamt der Begründung hier als Frage ein.

Familiengerd  22.12.2014, 14:45

Sehr gute Antwort!!!

Krankheit selbst ist kein Grund für eine Abmahnung.

Abmahnung in Zusammenhang mit Krankheit erfolgt eigentlich immer nur für Nichtmelden oder wenn man sich zu spät meldet. So wie du es beschreibst scheint sie alles richtig gemacht zu haben.

Den einzigen Fehler den Sie vielleicht gemacht haben könnte (geht aus deiner Schilderung nicht hervor) ist, dass Sie sich telefonisch am ersten Krankheitstag zu spät gemeldet hat. Im Arbeitsvertrag oder Betriebsordnung kann festgelegt sein, dass die telefonische Meldung am ersten Tag bis zu einer bestimmten Uhrzeit zu erfolgen hat (üblich ist oftmals bis 09:00 Uhr). Wenn man dann natürlich erst Nachmittags anruft, kann das eventuell einen Grund für eine Abmahung darstellen.

Hallo,

hier muss man die Buchstaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes ganz genau beachten, denn dort steht im § 5 (1) "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."

Der Montag - sofern sie an diesem arbeiten hätte müssen, wäre deinen Angaben zu Folge als unentschuldigtes Fernbleiben zu werten, da das Gebot der "Unverzüglichkeit" nicht eingehalten wurde, nachdem sie erst heute beim AG die Arbeitsunfähigkeit angezeigt hatte.

Aber Paragrafenreiterei hin oder her: Ich halte die Abmahnung an dieser Stelle, sofern es sich um ein erstmaligen Vorfall handelt, für absolut inadäquat. Ich denke, ein Arbeitsgericht wird das ähnlich sehen, falls dies nötig werden sollte.

Wichtig für deine Freundin ist, der Abmahnung umgehend zu widersprechen und die entfernung aus der Personalakte zu fordern. selbstverständlich muss sie die inhaltliche Fehlerhaftigkeit bzw. Inadäquanz entsprechend benennen.

FunnyMarie 
Fragesteller
 23.12.2014, 18:00

Warum ist der Montag als unentschuldigtes Fernbleiben zu werten? Samstag und Sonntag waren für die keine Arbeitstage und Montagmorgen hat sie direkt um 8 Uhr, also die Zeit, wann die ersten im Büro sind angerufen und Bescheid gesagt, das sie mindestens für den Tag krank ist und zum Arzt geht. Und 3 Stunden später hatte der Arbeitgeber ja auch schon die AU Bescheinigung auf dem Tisch. Daher ist für mich kein Fehlverhalten meiner Freundin zu erkennen

PeterSchu  24.12.2014, 00:17

@ brromed, die Frage wurde am 22.12. gestellt und das war ein Montag. An diesem Tag hat sie "heute morgen direkt bei der Arbeit angerufen und sich krankgemeldet."

FunnyMarie 
Fragesteller
 24.12.2014, 16:55
@PeterSchu

Danke für Deine Antwort, ich hab nicht drauf geachtet, wann die Antwort geschrieben wurde ;) Aber so verstehe ich die Antwort, da sie ja anscheinend davon ausgegangen ist, das ich es am Dienstag geschrieben habe . . .

Nein! Darf man denn nichtmal mehr krank werden? es sei denn er hat wind bekommen dass sie blau macht wenn das der Fall ist. Ansonsten kann er die Abmahnung gleich wieder zurück nehmen. Bei so einem Chef würde ich mir Gedanken über einen Wechsel machen.

Gruß Marcel

Wenn kein ärztliches Attest (Krankenschein) vorliegt, bin ich der selben Meinung wie das Chefchen. Immerhin haben wir eine freudvolle Zeit, die sich niemand mit Arbeit verderben will.

Wenn sie sich krank gemeldet hat, mit der Ankündigung, dass der KS mit aktuellem Datum mit der Post in den nächsten Tagen vorliegt, ist eine Abmahnung vorschnell ausgesprochen und somit nicht rechtens. Diese ist natürlich wieder aus den Unterlagen zu entfernen.

Offenbar ist ein Vertrauensverhältnis nicht vollständig vorhanden.

FunnyMarie 
Fragesteller
 22.12.2014, 14:00

Die Krankmeldung liegt ja jetzt schon vor

PeterSchu  24.12.2014, 00:19

"Wenn kein ärztliches Attest (Krankenschein) vorliegt, bin ich der selben Meinung wie das Chefchen..."

Ich nicht. Das Attest muss ja auch noch nicht am ersten Tag vorliegen. Sofortige telefonische Meldung reicht.