2 Familienhaus Abschreibung

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Frage das eine Steuerberater. Es gibt verschiedene Möglichketen, deren Beantwortung hier zu weit führen würde.

aus erfahrung kann ich sagen dass es meistens anders kommt als man denkt, also verlasse dich nicht zu sehr drauf es wird immer irgendwas geben was dann doch kostet und deine rechnung umschmeißt

Hallo, Sie können den vermieteten Teil des Hauses abzüglich des Grundstückes mit 2%abschreiben. Zusätzlich können Sie alle Kosten die damit zusmmenhänges steuerlich geltend machen wie z. Bsp. Schuldzinsen oder Investitionen wie z. Bsp. Fasadenerneuerung, Dach. Heizung usw. Auf der anderen Seite müssen Sie allerdings auch die Mieteinnachmen wieder versteuern. In den meisten Fällen sind diese höher als die Abschreibung daher eher steuerlich gesehen nicht so gut. Allerdings wenn Sie zu einem Realen Preis kaufen mitunter eine gute Kapitalanlage. Vor dem Kauf sollten Sie allerdings ein Gutachten erstellen lassen um auf nummer sicher zu gehen. Denn nicht nur die Optik zählt sondern auch das was drin steckt und nicht für das Auge erkennbar ist.

Gruß Procon Mannheim

Lineare Abschreibung ist mit 2 %/Jahr immer möglich.

Alle vor dem Einzug ins Haus angefallenen Kosten (außer Grundstück) zählen zu den Gestehungskosten (wichtig für die 2%-Abschreibung). Danach sind Baumaßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen.

Falls vermietet, kann für den vermieteten Teil eine Einnahme/Ausgabe-Aufstellung gemacht werden. "Negative" Einkünfte sind steuermindernd.