Abschreibung Sanierung wie hoch?

1 Antwort

Hallo,

es ist korrekt, dass die Kosten nicht mehr in den Bereich der anschaffungsnahen Herstellungskosten fallen. Damit bleiben zwei Möglichkeiten über.

Die Sanierung hat zu einer "wesentlichen Verbesserung" geführt.

Was ist eine wesentliche Verbesserung?

Man geht davon aus, dass eine wesentliche Verbesserung vorliegt, wenn eine Anhebung des Standards in 3 zentralen Bereichen stattgefunden hat: Heizung, Sanitärausstattung, Elektroinstallation / Informationstechnik, Fenster und Wärmedämmung.

Ist dieser Umstand erfüllt, sind die Aufwendungen ZWINGEND im Wege der Abschreibung für Abnutzung geltend zu machen:

(Bisherige AK Gebäude + Nachträgliche AK) * 2 % Afa pro Jahr

Liegt keine wesentliche Verbesserung vor, handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen. Diese werden grds. im Jahr der Entstehung vollständig in die Ermittlung der Vermietungseinkünfte einbezogen. Abweichend dazu kann man nach § 82b EStDV beantragen, dass die Kosten auf bis zu 5 Jahre verteilt werden.

Andere Abschreibungsmöglichkeiten gibt es meiner Meinung nach nicht.

OW13089 
Fragesteller
 23.05.2020, 13:41

Hallo Kermit234 :-)

Danke für Deine ausführliche Antwort.  Verstehe ich Dich richtig, dass  - da wir Sanitär , Fenster, Heizung  und Elektrik neu gemacht haben,  wir nur mit 2 % abschrreiben können, obwohl 3 Jahre nach dem Kauf vergangen sind .

DANKE!!!!

Kermit234  23.05.2020, 15:49
@OW13089

Ja so sollte es sein.

Ihr könnt natürlich anderer Meinung sein und erst einmal probieren die Aufwendungen als Erhaltungsaufwendungen auf wahlweise 3-5 Jahre zu verteilen. Bei so einer Höhe wird das Finanzamt sicherlich Rechnungen sehen wollen und es euch mitteilen wenn sie den Abzug als Erhaltungsaufwendungen nicht anerkennen.