Anschaffungskosten in der Steuererklärung. Neubau eines Einfamilienhauses.

3 Antworten

Ihr könnt wirklich nichts absetzen, da alles privat veranlasst ist. Würdet ihr damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG erzielen, würde alles zu den Herstellungskosten zählen. Das wäre dann die Grundlage für die AfA-Bemessung § 7 EStG.


von den Kosten is nada nix dabei, was ihr absetzen könnt.

Handwerkerleistungen scheiden aus, da es sich um einen Neubau handelt.

Erst ab Einzug können der Kaminkehrer, Heizungskundendienst geltend gemacht werden.

Falls die Terrasse bzw. der Garten nicht gleich in den ersten 2 Jahren gemacht werden, könnten evtl. auch diese Kosten dann als Handwerkerleistung angesetzt werden (funktioniert teilweise, kommt auf den Bearbeiter an)

Vielen Dank für die Antworten!
Jedoch können wir bei den Herstellungskosten:
Rechnungsbeträge des Bauunternehmers und der übrigen Handwerker; Gebühren für die Baugenehmigung des Bauamtes; Bauschuttabfuhr; Gebäudeeinmessung; Fußbodenbelag; Abwasseranschluss (Tiefbauunternehmer); Anschluss für Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme..... absetzten oder?!?!

Nein. Nicht bei Eigennutzung.

wie schon in den obigen Beiträgen richtig beschrieben, können Herstellungskosten nur steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie zur Einnahmenerzielung aufgewendet werden.

Ist das Gebäude fertiggestellt, können 20% der Handwerkerleistungen für Erhaltungsaufwand als haushaltsnahe Dienstleistung i.S. § 35a Abs. 3 EStG (allerdings höchstens 1200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr) angesetzt werden. Bei Baudenkmälern gibt es darüberhinaus noch Möglichkeiten für Sonderabschreibungen, aber das ist ja hier nicht der Fall.

@Steuerbaer

Neubaumaßnahmen sind nicht begünstigt § 35a/1 EstE Rz. 20.

Nach der Neubaumaßnahme kannst du § 35a Abs. 3 EstG in Anspruch nehmen.