Immobilie zur Jahreshälfte vermietet - AFA voll abzugfähig oder anteilig?

4 Antworten

Du kannst grundsätzlich nur noch pro rata temporis die AFA abrechnen

kann die AFA für dieses Jahr voll angesetzt werden, oder nur anteilig für ein halbes Jahr?

Nur anteilig für den Mietzeitraum...

Dann greift die degressive Abschreibung, oder?

Ja, aber die Abschreibung beginnt nicht erst jetzt, sondern muss ab Bezugsfertigkeit des Hauses forgeschrieben werden...

Solange die Wohnung noch selbst genutzt wird, werden keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, also kann auch keine Abschreibung in Anspruch genommen werden.

Vielen Dank für die Antworten. 50% der AFA können also angesetzt werden. Leider gibt meine Software diese Möglichkeit gar nicht her. Mal sehen, wie ich das jetzt mache...