Bilanzierung Abschreibung, jährlich oder monatlich

3 Antworten

AfA bezieht sich auf eine betriebgsgewöhnliche Nutzungsdauer. In dem genannten Fall von 6 Jahren. Es gilt allerdings pro Rata temporis - Zeitanzeitlig. Liegt der Anschaffungszeitpunkt im Dezember kann auch nur für diese Zeit abgeschrieben werden.

Beim Verkauf ebenso. Verkauft er sein Auto wieder, dann kann auch nur für die Monate der betrieblichen Nutzung die Abschreibung geltend gemacht werden. Der Rest ist Anlagenabgang.

Das klingt unwichtig. Allerdings gibt es eine Vorschrift, nach der unter bestimmten Umständen genau solche Vorgänge sich nicht auswirken brauchen. Nämlich bei Sonderfällen der Ersatzbeschaffung in verschiedenen Jahren. Daher ist die Ermittlung immer wichtig!

Dabei geht es natürlich auch um eine möglichst genau Ermittlung von kalkulatorischen Zahlen.

Übrigens: In der Realität sollte man die Abschreibungen tatsächlich monatlich berücksichtigen. Mindestens als 1/12 des Vorjahres. Einfach um das Ergebnis besser im Blick zu haben. Es kann schnell zu Veränderungen kommen, die auch zu Reaktionen in Richtung Finanzamt führen. Stichwort: Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen.

mSkill 
Fragesteller
 10.01.2014, 07:54

Danke. Also wird der ganze Monat immer abgeschrieben, auch wenn ich das Auto am 29. kaufe? Hatte mal was von tagesgenauer Abschreibung gehört und dachte, dass ich einen halben Monat abschreiben muss in diesem Fall.

Dirk-D. Hansmann  10.01.2014, 09:23
@mSkill

Das mit der Zwölftelung ist eine Vereinfachungsregelung die man in Anspruch nehmen kann, aber nicht muss.

Wer einen möglichst hohen Gewinn ausweisen möchte, der kann natürlich auch auf den Tag genau abschreiben. Wahrscheinlich könnten auch Halbierungen oder Drittelungen anerkannt werden.

Noch vor wenigen Jahren gab es eine ganz andere Vereinfachungsregelung. Da konnte das wirtschaftliche Eigentum, dass im Juni angeschafft wurde für das ganze Jahr abgeschrieben werden. Für alle späteren Monate immerhin noch ein halbes Jahr.

Alles dies sind wie gesagt Vereinfachungsregelungen, diese sind nicht verbindlich. Das Wahlrecht kann ausgeübt werden, muss aber nicht. Was jeweils dem Gesetzeswortlaut zu entnehmen ist, ob man zwischen korrekt ermittelten Beträgen und Vereinfachungsregelung auch einen anderen Betrag wählen kann. Das steht häufig auch klarstellend im Gesetz: Beispiel Ansparrücklage. Sie kann bis zu dem Betrag in Anspruch genommen werden.

Kleinalrik  10.01.2014, 10:09
@Dirk-D. Hansmann

Wenn du mir diese Korinthe erlaubst:

Monatsgenaue Abschreibung ist steuerrechtlich vorgeschrieben, ohne Wahlrecht.

Dirk-D. Hansmann  10.01.2014, 12:17
@Kleinalrik

Diese Korinthe ist natürlich erlaubt! Ich habe auch gar nicht dazu ins Gesetz geguckt, sondern mich auf Wahlrechte allgemein bezogen und wer die Systematik kennt, der kennt ja die klarstellenden Formulierungen ;-) In diesem Sinne herzlichen Dank für die Klarstellung.

puh was bin ich froh, bei der wirtschaftlichen Beratung brauche ich dieses vertiefte Wissen nicht mehr. Da wird an Jahreszahlen geguckt wo der Ausschlag ist... Also bei Betriebsergebnissen. Monate werden dabei selten gebraucht. Natürlich bei der Liquidität schon, aber da ist ja viel mehr anders.

Die monatsgenaue Abschreibung rührt vom Steuerrecht her, sie ist dort zwingend vorgeschrieben.

Handelsrechtlich dürftest du theoretisch tun und lassen, was du willst, solange die Abschreibung mathematisch planmäßig ist. Du könntest tagesgenau, quartalsgenau oder halbjahresgenau abschreiben. Das führt aber zu Differenzen mit der Steuerbilanz und somit zur Berücksichtigung latenter Steuern. Das möchte man wenn nicht zwingend notwendig gerne umgehen.

Es hat sich die Praxis eingebürgert: Wenn es dem Handelsrecht nicht widerspricht, bucht man handelsrechtlich wie steuerrechtlich. NATÜRLICH (war ja klar) mit zig Ausnahmen, wo halt unternehmensstrategische Gründe für einen anderen handelsrechtlichen Ausweis sprechen. Ist aber für den einfachen Buchhalter und in der Schule beim Lernen unschön.

Ihr habe ein Auto für 60 000 gekauft und nehmt eine Nutzungszeit von 6 Jahren an. Das bedeutet, dass ihr pro Jahr 10 000 abschreibt. Der Buchungsatz heißt immer am Jahreseinde : Abschreibungen an Fuhrpark. Wenn ihr ein volles Jahr abschreibt, sind das 10 000 €.

Ihr habt das Auto aber im Dezember gekauft, das bedeutet, dass ihr im Jahr der Anschaffung nur einen Monat abschreiben dürft, ist ja wohl auch klar, ihr habt den Wagen ja auch nur im Dezember genutzt. Und merke: man schreibt monatsgenau ab, dabei ist es egal, ob ihr den Wagen am 1. oder am 30. Dezember kauft, man schreibt dann den einen Monat ganz ab (hier 10000 durch 12 = 833) Hättet ihr etwa am 11. Oktober gekauft, dürftet ihr im ersten Jahr den Oktober, Nov und dez. abschreiben, also 3 Monate, also 10 000 durch 12 mal 3. Die nächsten 5 Jahre schreibst du dann volle 10 000 ab. Im letzten Jahr, dem 6. also, schreibst du dann nochmal für Jan bis November ab, das sind 11 Monate, also 1000 durch 12 mal 11) So hast du also 1 Monat + 60 Monate (5 Jahre) + 11 Monate, also 72 Monate abgeschrieben, also 6 Jahre - und wie gesagt, abgeschrieben wird immer zum 31.12. eines Jahres.

So- das verdau nun mal!!!

mSkill 
Fragesteller
 10.01.2014, 07:48

Danke, also muss man immer den vollen Monat abschreiben und nicht den halben?

Kleinalrik  10.01.2014, 09:44
@mSkill

Japp. In der Abschreibung gibt es keine angebrochenen Monate. Es werden immer volle Monate abgeschrieben.

Ich zitiere Welling: dabei ist es egal, ob ihr den Wagen am 1. oder am 30. Dezember kauft, man schreibt dann den einen Monat ganz ab