Wie lange kann man ein Haus abschreiben?
Hallo zusammen,
die Frage lässt sich eventuell nicht pauschal beantwortet. Ich versuche es aber trotzdem: (Annahme 2-Familienhaus zur kompletten Vermietung). Bei einer Kaufbeschreibung eines alten Hauses ist die Nutzungsdauer mit 70 Jahre angebeben. Rest-Nutzung = 10 Jahre.
Kann man daher ein altes Haus nur begrenzt abschreiben? Beispiel: Kaufpreis 200.000 + Nebenkosten = 220.000. + 200.000 Kernsanierung in Eigenleistung. Auf was bezieht sich nun die Abschreibung? Auf den Kaufpreis, auf den Kaufpreis + Sanierungskosten oder auf die aktuelle Marktlage (Verkehrswert nach Sanierung)
Viele Grüße
4 Antworten
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Es muß erst der Kaufpreis + Nk ermittelt werden, dann jährliche Abschreibung von 2% auf 50 Jahre. Bei Denkmalgeschützte sogar 2.5% vor 1907. Wie man die AfA ausrechnet musst du einen Steuerberater fragen.
Danke. Interessant wäre, ob sich die 50 Jahre auf das Baujahr des Hauses oder dem Kaufdatum gilt.
Ab dem Kaiufatum. Aber nicht bei Eigenbedarf. Nur bei Vermietung
1925 nicht 1907. Dass war einmal.
Abgeschrieben wird der Wert des Gebäudes (ohne Anteil Grund und Boden) zuzüglich Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Eintragung Grundbuch ...).
Die Abschreibungsdauer beträgt 50 Jahre (außer Fertigstellung vor 1.1.1925) - also jährlich 2 % (§ 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG)
Nein, das ist ganz anders. Es kommt auf das Baujahr des Hauses an.
Wenn das Haus vor 1925 erreichtet wurde, kann man den Gebäudewert (nicht den Bodenwert!) über 40 Jahre abschreiben.
Wenn es nach 1925 erreichtet wurde, schreibt man es über 50 Jahre ab.
Für die Berechnung des Anteils, den der Gebäudewert bzw. Bodenwert hat, gibt es bestimmte Kennzahlen. Man schreibt ja wie gesagt nur den Gebäudewert ab.
Hier ein paar Infos darüber. Gibt noch viel mehr im Netz: https://ratgeber.immowelt.de/a/altbau-afa-beispielrechnung-fuer-abschreibung.html
Ja, man schreibt es dann über 50 Jahre ab. Wenn du ein Haus kaufst, was 1905 gebaut wurde, schreibst du es über 40 Jahre ab. Immer ab dem Zeitpunkt des Kaufes gerechnet.
Danke. Wenn man aber ein Haus kauft, was 1950 gebaut wurde und daher schon weit über 50 Jahre alt ist, muss man das gebäude doch trotzdem irgendwie abschreiben können.