Warum kann ich geerbtes Haus nicht abschreiben?

5 Antworten

Ich vermute mal, dass dein Vater das Haus noch nicht vermietet hatte zuvor. Und weiterhin vermute ich, dass das Finanzamt der Meinung ist, dass der Erblasser auch schon vermietet haben muss, dass der Rechtsnachfolger das Recht zur Abschreibung hat. Das ist für mich die einzige logische Erklärung, warum dir die Abschreibung verweigert wird.

Damit irrt sich das Finanzamt aber. die Nutzung des Erblassers ist von der Möglichkeit der Abschreibung durch den Erblasser nicht abhängig. Schau bitte unter folgendem Link, wo das genauer erläutert ist, und dort findest du auch die Urteile des BFH:

https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/erben-schenken/erben-immobilienabschreibungen-des-erblassers-weiterfuehren

Du kannst keine Einnahmen geltend machen  sondern nur kosten die du verursacht hast.

Sprich Einkommen von Mietern - nicht möglich.

Neue Heizung, Dach oder malerbeiten - kosten

Lol, Du kannst nur Kosten geltend machen, die Du selbst auch tatsächlich hattest. Meinst Du, das Finanzamt lügt Dich an?

horstlippert 
Fragesteller
 04.09.2018, 18:06

Nach § 11d EStDV führt - vereinfacht dargestellt - der Erbe die AfA des Erblassers fort.

Zehnhoch  04.09.2018, 18:16
@horstlippert

Dann musst Du dem Finanzamt nur noch darstellen, das tatsächlich ein Wertverlust entsteht. Je nach Lage des Objekts kann das schwierig werden.

Bakaroo1976  04.09.2018, 20:30
@Zehnhoch

Völliger Quatsch - natürlich tritt er in die Rechtsnachfolge seines Vaters.

Was denn nun - Schenkung oder Überlassung im Sinne von Nießbrauch?

Welche Kosten hast du denn für die Herstellung gehabt? Genau 0,00. Und deshalb kannst auch genau darauf abschreiben.

horstlippert 
Fragesteller
 04.09.2018, 18:40

Aber ist es nicht so das die Herstellungskosten bzw. deren Abschreibung der Erbe übernimmt?

archibaldesel  04.09.2018, 18:46
@horstlippert

Nicht bei Einkünften aus V&V

Bakaroo1976  04.09.2018, 20:30
@archibaldesel

Natürlich - schreib hier bitte nichts, von dem Du keine Ahnung hast.