Muss man den Kfz-Stellplatz mit der Mietswohnung abschreiben?

2 Antworten

Solche Klimmzüge würde ich nicht machen. Abschreiben kannst du nur die Gebäude und die Außenanlagen nicht aber den Grund und Bodenanteil.

Die Parkplatzbefestigung für den Außenbereich dürfte keinen großen Wert darstellen, sodaß wir hier bei der Frage ob 2 oder 5% von Erdnüssen reden.

Willst du dir wirlich wegen der € 2,50 Ärger mit dem zuständigen FA aufhalsen? Grund und Boden kann ohnehin nicht abgeschrieben werden, also geht es letztlich nur um die Aufwendungen für die Herstellung und ggfs. Außenanlagen. Packe die Kosten zu den Gebäudeaufwendungen, schreibe das Ganze mit 2% ab, fertig.