Kann ich eine Sat-Anlage separat abschreiben oder muss ich Sie zu den Anschaffungskosten rechnen?

1 Antwort

Nachdem eine Abschreibung über die AHK hier m.E. keinen Bezug zur reellen Nutzungsdauer hat, würde ich die AfA auf 10 Jahre ansetzen. Ich denke nicht, dass das beim zuständigen FA auf Widerspruch stoßen wird.

Für die Frage der Anschaffung ist das aber ohnehin egal. Ohne SAT respektive Kabel wird Dir das Objekt niemand mieten, und daher musst Du die Investition doch sowieso tätigen.