2 Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen
Guten Morgen zusammen,
ich habe mir in den letzten Tagen meine Versicherungsunterlagen einmal genauer angeschaut. Nun habe ich festgestellt, dass ich zwei Berufsunfähigkeitszusatz-versicherungen habe. Einmal ist sie Teil einer Lebensversicherung und eine separat.
Nun zu meiner Frage: Zahlen im Leistungsfall beide Varianten oder habe ich einfach eine zu viel abgeschlossen und zahle nun unsinnigerweise doppelte Beiträge?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe. Daniel
8 Antworten
Guten Morgen Daniel,
deine Frage wurde so ähnlich schon mal woanders gestellt: http://www.berufsunfaehigkeit.com/fragen-antworten/zwei-buz-zahlen-beide-im-fall-des-falles
Grundsätzlich solltest du beide Versicherungen behalten, denn beide würden zahlen. Allerdings musst du beachten, dass es ein Bereicherungsverbot gibt. Das heißt, dass du nicht mehr als 80% deines letzten Nettoeinkommens aus den beiden Versicherungen ausbezahlt bekommen darfst. In dem o.g. Link wird empfohlen, dass du beide Versicherungen hinsichtlich der Rentenhöhe überprüfen solltest und ggf. eine Nachmeldung bei den beiden Versicherern machen solltest.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Grüße, Simme
Die wenigsten Gesellschaften geben dir eine Prozentzahl an, bis zu welcher die BU-Rente versichert werden darf, da sie ja Geschäfte machen wollen mit möglichst hohen Prämien!
Anders sieht es natürlich im Leistungsfall aus: hier gibt es z.B. Urteile, dass die Versich.gesellschaften nur leisten, falls mehr als 20% vom bisherigen Netto fehlen, andernfalls wird auf die neue Tätigkeit verwiesen - bei den alten Bedingungen jedenfalls! Die neuen Verträge haben ja diese Verzichtsklausel.
Gruß siola
es gibt keine "Verzichtsklauseln", nur die Klauseln, die die abstrakte Verweisung geregelt haben, wurden weggelassen udn gelten damit nicht mehr.
Meines Erachtens zahlen im Leistungsfall beide.
Ein Bereicherungsverbot besteht für die BU nicht.
Möglicherweise aber ergibt sich eine Aufrechnung der Leistungsansprüche aus den besonderen Bedingungen der Verträge, Das müssen Sie nachprüfen.
DH!
Hallo Danielaus Berlin
Meine Erfahrung---> lieber eine Versicherung mehr. Wenn Du 2 verschiedene Gesellschaften hast behalte sie beide!!
Ich hatte meine wegen Neuvertrag gekündigt ( Beratung einer Versicherungsmitarbeiterin)
Ich komme jetzt in KEINE Berufsunfähigkeits Versicherung mehr rein!! Hätte ich bloß Nie auf die Beraterin gehört!!!
Also kann ich Dir nur empfehlen --> behalte beide! Du hast Dich doppelt abgesichert. Sicherlich bedeutet es auch Kosten. Aber falls was passiert sollten auch beide Versicherungen zahlen. LG eine Geschädigte
Ich hatte meine wegen Neuvertrag gekündigt
sofern Du den alten erst gekündigt hast, als der neue angenommen war und jetzt mit dem Neuen gut abgesichert bist, ist doch alles bestens. Eine neue nicht mehr reinbekommen hängt auch idR nicht an der Kündigung von alten, sondern an aktuellen Gesundheitsfragen ;-)
Hallo,
die separate Berufsunfähigkeitsversicherung die Du hast, soll ja greifen, falls Du heute aus Krankheitsgründen, nicht mehr arbeiten kannst. Falls das mal wirklich der Fall sein sollte, was man natürlich nicht hofft, geh den Antrag immer mit Deinem Ansprechpartner persönlich durch, denn beim ersten Mal wird der Versicherungsantrag immer abgelehnt, auch hier, obwohl Du extra diese Versicherung abgeschlossen hast. Bei einem Widerspruch ist es aber dann eigentlich kein Problem mehr.
Was die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Lebensversicherung betrifft, da solltest Du Dich erkundigen oder schauen, was genau im Vertrag steht. Denn diese Kombinationen sind meist nicht zu empfehlen, denn wenn jetzt Du z.B. Geld aus der Lebensversicherung möchtest/brauchst, erlischt bei den meisten Versicherungen automatisch der Schutz der involvierten Zusatzversicherung, also in Deinem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung. Vielleicht ist das in Deinem Vertrag aber auch anders.
Liebe Grüssle
Das waren keine asozialen Bemerkungen, das sind Bemerkungen aus der Praxis ! Um mal Deinen inzwischen gelöschten Kommentar zu zitieren:
wenn Du Berufsunfähig wirst, wirst Du nie sofort eine Auszahlung bekommen ohne wenn und aber
Das stimmt einfach nicht ! Ich habe schon einiges an Kunden persönlich erlebt, die nach Darlegung der Fakten ohne wenn und aber die Zahlung bekamen. Und wenn Du sowas behauptest, dann muss ich sowas kritisieren, egal für wie "asozial" Du das hälst.
Du solltest Dich erst bei Leuten erkundigen, die schon berufsunfähig wurden
Danke, habe ich in meinen so einigen Berufsjahren schon öfter erlebt, als mir lieb ist !
Also, wenn Du von nix Ahnung hast, halt Dich einfach zurück.
Wie viele Jahr berätst uns verkaufst Du schon BUs und erlebst BU-Fälle ? Auch schon mehr als 10 Jahre ? ;-)
hallo,
im leistungsfll müssen beide leisten, jedoch ist zu prüfen, ob du im rahmen der vorvertraglichen anzeigepflicht versäumt hast diesen vertrag und die höhe der bu-rente anzugeben.
die versicherer sichern meistens nur maximal 80% des einkommens ab oder wollen, wenn dann die gesamtleistung beider versicherungen über 24.000€ eine grössere arztuntersuchenung haben.
also nch nach das produktinformationsblatt der neueren versicherung prüfen, gesamtleistung prüfen und bedingungswerk der mit der gekoppelten lebensversicherung prüfen lassen, ob es ggfls sinn macht diese zu kündigen (nur beiztragsbfreieung bei bu eingeschlossen lassen) und ob du dynamilk oder möglichkeiten der erhöhung ohne erneute gesundheitsprüfung bei der neueren versicherung hast.
gutes jahr 2014
dickie59
Wo steht im neuen VVG das Bereicherungsverbot für Berufsunfähigkeit? Im Alten OK.