BU Versicherung Beiträge einklagen?
Hallo, stimmt es das Versicherungen rückständige Beiträge zur einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einklagen können? Das habe ich im Internet gelesen.
Zitat: " Bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen steht oft ein Kündigungsrecht zum Ende des Versicherungsjahres in den Bedingungen. In Wirklichkeit können sie diese jederzeit kündigen und die Beitragszahlung einstellen. Auch Mahnungen, oder Drohungen der Versicherer sind unwirksam."
Kann mir das nicht ganz vorstellen.
2 Antworten
Hallo, stimmt es das Versicherungen rückständige Beiträge zur einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einklagen können?
Yep. Die BUV wird nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Und für die Lebensversicherung gilt: Sparen ist freiwillig (§§ 150-177 VVG).
Nur hast du keinen Versicherungsschutz mehr, wenn du die Beiträge nicht zahlst und bei einer existenzsichernden Versicherung wie der BUV würde ich mir das zweimal überlegen.
Du liest nicht richtig. Rückständige Beträge sind z.B. Beträge die während der normalen Vertragslaufzeit nicht bezahlt wurden (Rücklastschriften auf dem Konto zum Beispiel) Das Geld kann sich die Versicherung natürlich einklagen. Das Zitat dass du da hast heißt nur dass man den Vertrag kündigen muss und DANN wenn er gekündigt ist kann die Versicherung nichts mehr von dir verlangen.
Falsch.
Ich kann jederzeit aufhören zu zahlen, das führt dann zu einer Beitragsfreistellung und zum Ende des Versicherungsschutzes.
Die Kosten die für die Rücklastschrift entstehen könnten eingeklagt werden, nicht aber die Beiträge selbst. Und wer geht für 5,- € vor Gericht?