Lebensversicherung Tochter Begünstigt Oma behält das Geld

11 Antworten

Es geht hier um eine klassische Auszahlung im Erlebensfall. Es steht in der Versicherungspolice, an wem die Auszahlung, im Erlebensfall abgetreten wurde. Das kann eine Bank sein, aber auch derjenige, der die ganzen Jahre die Versicherungsbeiträge eingezahlt hat. Ist eigentlich einfach zu klären, steht alles in der Police.

Wicasa1966 
Fragesteller
 13.12.2012, 11:49

Dort steht unsere Tochter drin die die Auszahlung bekommt

Gismau  13.12.2012, 12:04
@Wicasa1966

Dann steht ihr auch diese Summe im Erlebensfall zu. Dann halte der Oma mal die Police vor die Augen, vieleicht erinnert sie sich dann wieder.

Im Erlebensfall geht das Geld entweder an den Versicherungsnehmer oder den Versicherten.

Diese können bestimmen und auch abändern, wer das Geld im Auszahlungfall erhält.

Das Geld wäre nur im Todesfall an die Tochter gegangen.

Nein, sie haben sich nicht strafbar gemacht, es ist ihr Geld.

Du kannst niemanden zwingen, Geld zu verschenken.

Begünstigte ist unsere Tochter.

Im Erlebens- oder im Todesfall? Das muss nicht zwingend dieselbe Person sein.

Meine Schwiegermutter hat das Geld für sich genommen

Falls Erlebensfall, ist das evtl. Unterschlagung. Vermutlich hat die Versicherung den Auszahlungsbetrag an die einzige bekannte Kontoverbindung überwiesen; was innerfamiliär mit diesem Betrag dann gemacht wird, obliegt den betreffenden Personen. Falls Todesfall, ist das alles völlig OK.

Danke für eure schnellen Antworten Diese Versicherung wurde damals abgeschlossen um für unsere Tochter was anzulegen dafür gab es keine Weihnachts oder Geburtstagsgeschenke verstorben ist niemand .Sie hatte von Anfang an eine Laufzeit von 25 Jahren und ist im September 2012 ausbezahlt worden

Entscheidend ist der Eintrag in der Versicherungspolice. Wenn dort nicht ausdrücklich ein Name des Begünstigten steht, ist der juristische Erbe immer der Begünstigte - egal, wer die Beiträge gezahlt hat.

Also muss die Versicherungspolice eingesehen werden, um den Begünstigten zu ermitteln. Ist das Geld schon ausgezahlt, müsste die Versicherung eine Kopie - auf Antrag eines Anwalts - herausrücken.

kaija63  13.12.2012, 11:43

es ist ja niemand verstorben, die versicherung ist nur ausgezahlt worden

Gismau  13.12.2012, 11:48
@kaija63

Genau das haben einige noch nicht richtig gelesen.