Was bedeutet "eine Lebensversicherung auf jemanden abschließen"?
Was bedeutet "eine Lebensversicherung auf jemanden abschließen"? Der Vater eines Freundes hat eine Lebensversicherung "auf seinen Sohn" abgeschlossen, die vor ein paar Jahren fällig war. Der Sohn hat davon aber nichts bekommen und weiß auch nicht, dass es diese Versicherung gab oder gibt, ich habe durch Zufall davon erfahren. Wie ist das denn zu verstehen, ich dachte, so eine Geldsumme aus einer Lebensversicherung geht rel. umgehend an den Begünstigten. Kann der, der die Beiträge bezahlt, sich das wuasi anders überlegen und die Summe behalten?
5 Antworten
Das bedeutet, dass derjenige, auf den sie abgeschlossen wurde, im Todefall der Person als Begünstigter das Geld bekommt.
Das frage die zuständigen Anwälte.
Wieso Anwälte? Ich glaube nicht, dass es in diesem Fall welche gibt, die zuständig sind ... Es ist nur eine Frage.
Das ist eine juristische Frage und hier ist ein Laienpublikum aktiv.
Ich sehe die Frage nicht als eine juristische an. Eher eine allgemein versicherungstechnische. Ich selbst habe von solchen Versicherungen nämlich absolut keine Ahnung.
Was bedeutet "eine Lebensversicherung auf jemanden abschließen"?
Ich bin Versicherungsnehmer und schließe auf dein Leben (versicherte Person) eine Lebensversicherung ab, wofür ich die Beiträge bezahle.
ich dachte, so eine Geldsumme aus einer Lebensversicherung geht rel. umgehend an den Begünstigten.
Tut sie auch. Aber Begünstigter muss weder der Versicherungsnehmer noch die versicherte Person sein.
Kann der, der die Beiträge bezahlt, sich das wuasi anders überlegen und die Summe behalten?
Der Versicherungsnehmer hat alle Rechte und Pflichten am Vertrag. Er kann die versicherte Person austauschen (Achtung: Gesundheitsfragen) und auch den Begünstigten.
Der "Jemand" ist dabei die versicherte Person - im Todesfall der versicherten Person wird die Auszahlsumme an die bezugsberechtigte Person geleistet!
Der Vater eines Freundes hat eine Lebensversicherung "auf seinen Sohn" abgeschlossen, die vor ein paar Jahren fällig war. Der Sohn hat davon aber nichts bekommen und weiß auch nicht, dass es diese Versicherung gab oder gibt, ich habe durch Zufall davon erfahren.
Da der Sohn ja noch lebt, hat der Versich.nehmer die Auszahlsumme erhalten - also alles im grünen Bereich!
Wie ist das denn zu verstehen, ich dachte, so eine Geldsumme aus einer Lebensversicherung geht rel. umgehend an den Begünstigten.
Nein, leider nicht da es ja keinen Todesfall gab :-((
Gruß siola55
- Ist der Sohn verstorben oder warum hätte die LV ausbezahlt werden sollen?
- Was für eine LV wurde konkret abgeschlossen?
- Wer war / ist versicherte Person?
- Wer ist Begünstigte?
- Wann wäre das Ablaufdatum gewesen?
Das Ablaufdatum war wohl vor drei Jahren, gestorben ist weit und breit niemand. Der Begünstigte war der Sohn, der aber nie von nichts wusste.
Versicherte Person - oder Begünstigter im Falle des Todes des Versicherungsnehmers?
Solche Bezeichnungen sagen mir gar nichts. Ich habe nur "mitbekommen", dass es eben eine LV gab, die im Jahr 2016 an den Sohn hätte ausbezahlt werden sollen. Nein: Dass sie auf den Sohn abgeschlossen war und er das Geld hätte bekommen sollen, 2016. Das sind zwei paar Schuhe, richtig? Es ist kein Usus, eine Versicherung für Kinder abzuschließen, die irgendwann endet und das Geld an die Kinder geht, BEVOR ein Todefall eintritt?
Ohne die vertraglichen Grundlagen zu kennen, stochern wir im Nebel - sprich wir spekulieren nur.
Okay, ich frage entweder mal genauer nach oder belasse es dabei. Dachte, es wäre eine Art Standard-Fall, ist es aber wohl nicht. ;o)
Es ist kein Usus, eine Versicherung für Kinder abzuschließen, die irgendwann endet und das Geld an die Kinder geht, BEVOR ein Todefall eintritt?
Nein, weil es immer die Erbschaft- und Schenkungsteuerthematik berührt.
Zumal eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen seit dem Jahre 2005 geistig behindert wäre.
Falls der Vater verstorben wäre, hätte der Sohn Geld erhalten.
Überlebt man als VN (hier der Vater) die Versicherungsdauer, bekommt es der VN (Versicherungsnehmer). Das ist so üblich.
Und der Versicherungsnehmer ist der, der eingezahlt hat?
Ja normalerweise zahlt der ein und setzt gleichzeitig Jemanden für den Ernstfall ein.
Lies Dich vielleicht mal etwas ein:
https://www.einfach-rente.de/lebensversicherung
Super, dankeschön. Das schau ich mir an!
Muß nicht sein - Beitragszahler kann jede beliebige Person sein...
Nein - stimmt so nicht! Der Sohn ist/war doch die versicherte Person! Wenn er nicht stirbt, dann erhält der Versich.nehmer, also der Vater selbst die Kohle ;-)
Angeblich wurde die Versicherung aber mit dem 45. Geburtstag des Sohns "fällig". Stimmt das vielleicht gar nicht, endet so eine Versicherung immer erst mit einem Todesfall?