Muss man bei Ablauf der Lebensversicherung die Originalunterlagen an die Versicherung zurückschicken?

4 Antworten

Das war damals, als mein Schatz seine Versicherung aufgelöst hat auch so. Wir haben, weil uns das auch "komisch" vorkam die Police kopiert, damit wie überhaupt noch was in der Hand haben...

Ich habe Angst, dass ich über den Tisch gezogen werde. Ist das Gang und Gebe, dass man seine Originalunterlagen vor Ablauf der Versicherung zurückschicken muß?

Hey OlliSiggi,

da kann ich dich beruhigen - ohne Original-Police bekommst du kein Auszahlguthaben auf dein Konto überwiesen. Hab' diese Tätigkeit als Versich.vermittlerin über 20 Jahre so gehandhabt - anders kommst du nicht zu deinem Geld, ausser die Original-Police ist nicht mehr auffindbar - dann müßtest du eine Verlusterklärung unterschreiben und abgeben anstelle der Original-Police!

Dieser Vorgang ist völlig normal, denn du könntest ja auch deine Police z.B. bei einer Bank als Sicherheit hinterlegt haben und diese Bank könnte dann nochmals dieses Auszahlguthaben mit der Origina-Police einfordern! Hat also alles seine Richtigkeit - du kannst dir ja von der Original-Police und dem letzten Nachtrag Kopien anfertigen für deine Unterlagen!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

PS: Dies sind quasi "Urkunden" und nur durch Vorlage dieser "Urkunden" gibt es Bares!

Hallo,

ohne Übersendung des Originalversicherungsscheins bzw. (wenn du diesen verloren hast -:) einer eigenhändig unterschriebenen Verlusterklärung zahlt die Versicherung nicht aus - dies steht auch so in den Versicherungsbedingungen. Hintergrund: Würde die Versicherung nicht auf eine der beiden Varianten bestehen, könnte irgend ein Dritter später kommen und die Leistung noch mal verlangen (ein Versicherungsschein ist nämlich ein Inhaberpapier) und wenn die Versicherung nichts belegen kann...muss sie doppelt zahlen.

Also, entweder Kopien der Unterlagen anfertigen oder Verlusterklärung unterzeichnen. Außerdem kannst du jederzeit von deinem Versicherer Abschriften anfordern und, auch der Fialdirektor wird mit Sicherheit dieses Procedere nicht ändern :-)

Grüße Jörg

Hallo erstmal ! Ich würde das erstmal nicht tun und würde bei der Versicherung nach dem Filialdirektor fragen und dann dem dein Anliegen beschreiben .

Weil die Versicherung hat deine komplette Unterlagen

Viel Glück

Hallo erstmal ! Ich würde das erstmal nicht tun... 

Hey Selina30,

dann hast du den Sinn und Zweck einer Lebensversicherung noch nicht richtig verstanden!

Weil die Versicherung hat deine komplette Unterlagen 

Die OlliSiggi könnte z.B. die Original-Police als Sicherheit bei einer Bank hinterlegt haben zur Absicherung eines Kredites - in diesem bekommt nur die Bank das Auszahlguthaben, da sie im Besitz der Original-Police ist! Die OlliSiggi würde in diesem Fall leer ausgehen!

Darum muß der Policeninhaber diese Original-Police einreichen zur Auszahlung des Guthabens im Erlebensfall - ohne Original-Police kommt es zu keiner Auszahlung, ausser es liegt ein Verlust der Police vor - dies müßte dann als Verlusterklärung eingereicht werden!