Wohnrecht der Eltern - wer zahlt Strom-/Wasserkosten etc.?

1 Antwort

Das kann man alleine dadurch beurteilen, dass man in den notariellen Niessbrauchvertrag schaut. Wenn dort pauschal geregelt ist, dass die Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Müll, Gebäudeversicherungen) für den Haushalt der Eltern übernommen werden, dann ist das nicht auf die Anzahl der Personen beschränkt. Wenn der Vertrag ausweist, dass zwar das Wohnrecht besteht, Nebenkosten jedoch durch die Eltern zu tragen sind, dann ist das ebenso genau so zu handhaben - die Frage einer Pflegekraft oder nicht ist dafür nicht relevant.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung