Zwei Vollzeitstellen für einen Monat parallel erlaubt?

4 Antworten

Und warum nicht mit dem aktuellen AG sprechen/verhandeln?

Handelt doch einen Aufhebungsvertrag zum 01.11.2022 aus. Und die Überstunden/den Urlaub lässt Du dir als Abfindung auszahlen.

Das wäre doch eine Win/Win Situation für euch beide.

Sollte man natürlich nur machen, wenn es den neuen AG schon gibt, ansonsten droht eine Sperre beim JC.

Kein Problem. 2. Job Steuerklasse 6.

Hab ich auch schon mehrfach so gemacht.

Der neue Arbeitgeber sollte das aber vorher von dir erfahren, nicht erst bei der Abfrage deiner Steuerdaten.

Nein, du könntest höchstens Teilzeit machen, denn deine Gesamtstunden dürfen nicht ü48 Stunden/Woche gehen