Zwei Angestelltenverhältnisse. Ist das rechtens?
Hallo,
meine Arbeitssituation hat sich diese Woche stark verändert und massiv kompliziert. Ich bitte alle um Meinungen und Auskunft. Hier die Situation:
Ich bin zurzeit unbefristeter Angestellter auf Teilzeit. Mein Jahresgehalt nur aus dieser Tätigkeit liegt bei ca. 17.400 €. Nun werde ich diesen Sommer für ca. 4 Monate in ein zweites Angestelltenverhältnis gehen. Gehalt für den gesamten Zeitraum: Ca. 9.800 €. Der Teilzeitjob soll bestehen bleiben. Der Arbeitgeber ist in Kenntnis gesetzt und damit einverstanden.
Ich werde meinen gesamten Jahresurlaub, sowie zwei Monate unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen um beide Jobs machen zu können. Allerdings habe ich auch in diesem Arbeitsverhältnis in dem Zeitraum meinen Urlaubsanspruch vertraglich zugesichert bekommen. Was sagt der Gesetzgeber?
Ist das so rechtens? Was habe ich steuerlich zu beachten? Muss ich mir wegen irgendwas sorgen machen?
Jede Hilfe ist willkommen. Ich bedanke mich schon einmal im voraus für die hoffentlich zahlreichen Informationen.
6 Antworten
1. Natürlich kannst Du zwei Verträge gleichzeitig haben.
2. Du musst auf beide Anstellungen Sozialversicherung zahlen, denn Du kommst auch in der Summe beider (ca. 1.450,- mtl. der eine, 2.450 der andere, nicht über die Beitragsbemessungsgrenze).
3. Der zweite Job wird nach Steuerklasse 6 abgerechnet.
4. Wegen der Anstellung mit Steuerklasse 6 musst Du für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Dein Vorgehen birgt ein Risiko in sich - Du hast Urlaub und gehst trotzdem zu einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder zu einem Wegeunfall, dann wird Dein Geschäftsmodell auffliegen. Urlaub dient zur Erholung - gegen diesen Grundsatz verstößt Du.
Steuerlich ist das das zweite Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse 6 belegt
Juristisch habe ich so meine Bedenken - denn bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis kann man kein zusätzliches Vollzeitbeschäftigungsverhältnis eingehen, wenn sich die Arbeitszeiten überschneiden.
Soviel ich weiss, ist es nach dem Arbeitsrecht für Arbeitnehmer nicht zulässig, während des Urlaubes einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Wenn der Teilzeitarbeitgeber auch mit der Urlaubsnutzung einverstanden ist und den unbezahlten Urlaub zusichert, steht der Geschichte nichts im Wege.
Für den Zweitjob wird relativ viel Lohnsteuer einbehalten, Du bekommst die aber entsprechend dem Jahreseinkommen nach Einkommensteuererklärung erstattet.
Natürlich erwirbst Du auch in dem Zweitjob anteilige Urlaubstage, in denen Du nach entsprechender Zustimmung wieder im Erstjob arbeiten kannst.
Steuerklasse und so sind bereits besprochen worden. Dein Urlaub dient der Regeneration. Hier ein zweites Arbeitsverhältnis ist gegen das BUG.