Pensionär + Teilzeitkraft , nun Messejob !!!

1 Antwort

Hallo, sie können den Messejob prinzipiell als kurzfristen Minijob anmelden, aber nur wenn es nicht beim gleichen Arbeitgeber ist. Haben sie also den Teilzeitjob schon bei der Firma bei der auch der Messejob wäre, dann geht das nicht. Das Ausführen des Messejobs auf das Kleingewerbe ist immer möglich, darf allerdings einen bestimmten Betrag im Jahr nicht überschreiten, da sonst die Einkommen aus den Kleingewerbe versteuert werden müssen. Wenn sie im Rahmen des Kleingewerbes bislang keine Einkünfte haben, wäre es möglich, den Messejob auf dieses Kleingewerbe laufen zu lassen. Auch abhängig von den Vorlieben des Arbeitgebers. Freundliche Grüße

Vielen Dank erstmal für die Antwort, sie war sehr hilfreich. Der gleiche Arbeitgeber ist es natürlich nicht. Wissen Sie zufällig wo ich den Minijob anmelden muss oder reicht es bei der Steuererklärung dies anzugeben? Und wie hoch der Betrag sein darf im Jahr, damit er nicht überschritten werden kann. Liebe Grüße

0