Zusatzversorgung (HmbZVG) in Steuererklärung?

1 Antwort

Zusatzvesorgungskassen sind i.d.R. bAV (§§ 3, Nr. 62 ff EStG) werden also in der Beitragsphase steuer- und sozialversicherungsfrei angesammelt.

Ein Blick auf die Monatsabrechnung sollte hierauf eigentlich Aufschluss geben. Das Steuer- und SV-Brutto sollte um den Beitrag zur ZVK reduziert sein.

Dies erfolgt direkt an der Quelle, ergo beim Arbeitgeber. Etwas, das nicht mit Steuer belegt wurde, kannst du auch nicht zusätzlich noch steuerlich absetzen, das wäre doppelt gemoppelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO