Zugriff des Sozialamtes auf verschenkte Immobilie?

1 Antwort

Selbstverständlich - Du kannst Dich nicht auf kosten der Allgemeinheit entreichern.

Eine solche Schenkung müsstest Du im Rahmen von Leistungsbeantragung offenlegen. Und das Amt kann bis zu 15 Jahre rückwirkend daraus Forderungen stellen.