Reparatur nach Auszug und Wohnungsübergabe wird mir in Rechnung gestellt...

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo NochNeFrage,

Sehe ich genauso wie Du, würde mich auch weigern. Die Argumentation des neuen Mieters ist doch völlig realitätsfern, würde zum Beispiel ja auch bedeuten wenn Du vorher 20 Jahre in der Wohnung gewohnt hättest, müsste der neue Mieter in den nächsten 19 Jahren keine Kosten fürchten müssen.

Da hat der Vermieter aber Pech gehabt. Du brauchst nichts zu zahlen, denn gewöhnliche Reparaturen sind Sache des Vermieters. Dafür zahlt man ja schließlich die Miete.

Verbrauchsgegenstand? 75 EUR? Geht es nicht genauer, wenn du eine zielführende Antwort erwartest?

Grds. haftets du für über die gewöhnliche Nutzung hinausgehende Verschlechterungen und Mängel der Mietsache, die, versteckt bei Abnahme unendeckt gebleiben, auch nach angemessener Prüfungsfrist geltend gemacht werden dürfen, sofern nicht ausdrücklich mängelfreie Übergabe bescheinigt wurde.

Sofern eine Kaution geleistet wurde, wird der VM den behaupteten Schaden schon entnehmen.

G imager761

Wenn du ein entsprechendes Übergabeprotokoll hast, solltest du es darauf ankommen lassen.

Du kannst das Problem aussitzen, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt - dem musst du widersprechen. Und dann muss der Vermieter vor Gericht seinen Anspruch beweisen, da sollte er schlecht Karten haben.

Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung - dann solltest du das einem Anwalt übergeben, wenn die versicherung dir den Schadensfall genehmigt.