Heizölbestellung, kurz vor dem Auszug?

5 Antworten

Dein Vermieter ist bei einem Zwei-Familien-Haus verpflichtet, die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung zu verteilen. Das Problem hat er sich spätestes aufgebrummt, als er jemand weiteres in das Haus ziehen lies.

Die Restmenge Öl kann auf jeden Fall berechnet werden. da es eine Ölstandsanzeige gibt. Wenn man noch weiß, wann die letzte Tankreinigung vorgenommen wurde, kann man auf das Abpumpen des Öls wahrscheinlich verzichten. Ebenso hätte der Vermieter schon längst eine Verbrauchsmessung einführen müssen! Deshalb auszuziehen halte ich für unnötig, denn es gibt viele Möglichkeiten den Vermieter zu seiner Verantwortung zu zwingen, Du mußt nur den Klageweg einschreiten!

Ich würde wegen der 3 Monate kein Heizöl mehr bestellen . Schreibe deinem Vermieter , das er sich um das Heizöl kümmern muss . Mit der Post , per Einwurfeinschreiben . Wenn die neuen Mieter fragen , sage denen , sie müssen sich an den Vermieter wenden .

Woher ich das weiß:Recherche
ich bekam von der neuen Mieterin monatlich einen Abschlag von 80 Euro für die Heizölkosten
...
vom Amt gefördert ... Allerdings übernehmen diese keinen Heizkostenvorschuß

Abschlag bzw. Vorschuss heißt, es wird noch genau abgerechnet. Habt Ihr das schon gemacht? Der Mieter ist ja vor einem halben Jahr ausgezogen.

"Das Amt zahlt keinen Vorschuss"? Weil Du nicht der Vermieter bist? Dann müsste man das in entsprechende Schriftform bringen, dass Dir vom Vermieter die Heizölbeschaffung und Abrechnung übertragen wurde.

Übrigens hatte ich mal einen Fall, da haben für 2 Personen jeweils Sozialamt und jobcenter direkt die Rechnung des Öllieferanten bezahlt (es wurden zwei Rechnungen für jeweils die halbe Lieferung ausgestellt), wäre hier also die Hälfte für die zweite Wohnung

Ich persönlich würde einfach gar kein Heizöl bestellen und auf meinen Auszug warten.