Heizölbestellung, kurz vor dem Auszug?
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin 2014 in ein 2 Familienhaus gezogen und im Mietvertrag wurde vereinbart, das ich das Heizöl bestelle und natürlich auch bezahle.
Die 2. Wohnung wurde vom Vermieter als "Lagerraum" genutzt.
2015 zog eine kleine Familie von 3 Personen ein. Aufgrund der fehlenden Ableseröhrchen, haben wir - die neuen Mieter und ich - vereinbart, die Heizkosten nach qm zu berechnen und ich bekam von der neuen Mieterin monatlich einen Abschlag von 80 Euro für die Heizölkosten.
Im November 2022 ist sie nun ausgezogen und die Wohnung stand bis zum 01.05. leer. 1 Woche bevor die neuen Mieter einzogen, wurde ich darüber informiert.
Die neuen Mieter werden vom Amt gefördert, die auch die Heizkosten für sie übernehmen. Allerdings übernehmen diese keinen Heizkostenvorschuß.
Ich befinde mich momentan in einer prikären finanziellen Situation, da ich zur Zeit nur 900 Euro monatlich zur Verfügung habe.
Desweiteren ziehe ich am 01.09. aus und aufgrund der fehlenden Ableseröhrchen und eines analogen Ölstandmessers, kann wahrscheinlich die Restmenge an Öl nicht wirklich berechnet werden.
Ich bin also momentan finanziell gar nicht in der Lage für ein 2-Familienhaus in Vorkasse für Heizöl zu gehen.
Mein Vermieter meint, ich habe das mit dem Amt zu klären.
Bin etwas verzweifelt, denn zahle ich das Heizöl, bleibt mir im Juni überhaupt kein Geld übrig (max. 250 Euro für den ganzen Monat)
5 Antworten

Dein Vermieter ist bei einem Zwei-Familien-Haus verpflichtet, die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung zu verteilen. Das Problem hat er sich spätestes aufgebrummt, als er jemand weiteres in das Haus ziehen lies.

Die Restmenge Öl kann auf jeden Fall berechnet werden. da es eine Ölstandsanzeige gibt. Wenn man noch weiß, wann die letzte Tankreinigung vorgenommen wurde, kann man auf das Abpumpen des Öls wahrscheinlich verzichten. Ebenso hätte der Vermieter schon längst eine Verbrauchsmessung einführen müssen! Deshalb auszuziehen halte ich für unnötig, denn es gibt viele Möglichkeiten den Vermieter zu seiner Verantwortung zu zwingen, Du mußt nur den Klageweg einschreiten!

Ich würde wegen der 3 Monate kein Heizöl mehr bestellen . Schreibe deinem Vermieter , das er sich um das Heizöl kümmern muss . Mit der Post , per Einwurfeinschreiben . Wenn die neuen Mieter fragen , sage denen , sie müssen sich an den Vermieter wenden .

ich bekam von der neuen Mieterin monatlich einen Abschlag von 80 Euro für die Heizölkosten
...
vom Amt gefördert ... Allerdings übernehmen diese keinen Heizkostenvorschuß
Abschlag bzw. Vorschuss heißt, es wird noch genau abgerechnet. Habt Ihr das schon gemacht? Der Mieter ist ja vor einem halben Jahr ausgezogen.

"Das Amt zahlt keinen Vorschuss"? Weil Du nicht der Vermieter bist? Dann müsste man das in entsprechende Schriftform bringen, dass Dir vom Vermieter die Heizölbeschaffung und Abrechnung übertragen wurde.
Übrigens hatte ich mal einen Fall, da haben für 2 Personen jeweils Sozialamt und jobcenter direkt die Rechnung des Öllieferanten bezahlt (es wurden zwei Rechnungen für jeweils die halbe Lieferung ausgestellt), wäre hier also die Hälfte für die zweite Wohnung
Ich persönlich würde einfach gar kein Heizöl bestellen und auf meinen Auszug warten.