Zollerhöhung bei Dhl dies will ich aber nicht bezahlen?

4 Antworten

Der Zoll kann die ausstehende Forderung auch im Zwangsverfahren ( Pfändung ) beitreiben.

Zudem würde Dir Deine Sendung ohne Bezahlung nicht ausgehändigt werden. Allerdings ( vermutlich ) auch nicht an den Händler zurückgesandt werden. Bedeutet - Du zahlst die Ware - hast aber keinen Gegenwert.

Oder aber DHL kann die Forderung auf dem juristischen Weg realisieren.

Abwicklungsgebühren durch DHL vermeiden - Du erledigst die Zollangelegenheit direkt vor Ort.

Es gibt den Weg der Selbstverzollung, nur musst du dann die Ware an der Zollstation abholen, wo auch immer die ist.

Das über DHL laufen zu lassen ist einfacher.

Strafe bekommst Du nicht, aber die Ware wird vernichtet. Du hast schon deshalb genug Strafe, weil Du die Ware bezahlt hast, aber nichts als Gegenleistung bekommst.

Du bekommst den Artikel / die Sendung dann nicht zugestellt.