Hallo ich bin 14 jahre alt und habe mit meinen freunden steine auf autos geworfen die geparkt waren auf der strasse und die polizei hat es gesehen was passiert?

5 Antworten

Über die Strafe entscheiden die Richter. Wie sie entscheiden, ist in dem Fall so vollkommen offen, dass du auch von dem Richter, der über euch urteilt, auf die Frage nicht einmal eine Meinung bekommen würdest.

Ebenso wichtig wird für euch sein, dass ihr logischerweise den Schaden natürlich vollständig ersetzen müsst. Das solle euch noch ins Erwachsenenalter begleiten.

Hallo, was denken sie denn was für eine Strafe man kriegt (nur) eine geldstrafe oder müssen wir auch sozialstunden machen

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@Halloeche

Weil die Geldstrafen in so einem Fall mehr die (eh schon überforderten) Eltern belasten und wie geschrieben der Schadensersatz hinreichend teuer ist, würde ich mir als Richter etwas anderes einfallen lassen. Es hängt aber davon, also z. B. von eurem Auftreten und vielem mehr ab.
Es kann auch sein, dass ein "Ideegeber" ausgemacht wird und die anderen nur Bewährungsstrafen bekommen.

Man ist aber auch sonst "vor Gericht und auf Hoher See" in Gottes Hand. Lass es auf dich zukommen.

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@Halloeche

überlegt doch mal.......wem nutzt die Strafe *Sozialstunden* ... wenn z.B. eine Kfz Versicherung noch nicht greift, weil das Auto gerade erst vor wenigen Minuten vom Händler gekauft wurde 😴

" Eltern haften für ihre Kinder " ..... dies wäre in Fällen wie diese ggf. eine hilfreiche Lösung für Geschädigte ☝️

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@Rat2010

Wird in unser führungszeugnis was eingetragen??

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Das werdet ihr dann sehen. Solche Einzelfallentscheidungen im Jugendstrafrecht lassen sich nicht vorhersagen.

Macht euch lieber mal Gedanken darüber, wie ihr den Schaden bezahlen wollt. Die Versicherung eurer Eltern zahlt die definitiv nicht. Und falls du mal davon gehört haben solltest, dass man Schulden über eine "Privatinsolvenz" los werden kann: Schlag dir das sofort wieder aus dem Kopf. Schulden aus vorsätzliche begangener unerlaubter Handlung sind von der Restschuldbefreiung grundsätzlich ausgeschlossen (§ 302 InsO). Die Verjährungsfrist liegt nach der Titulierung bei 30 Jahren.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich hoffe Jugendknast

Wenn du Glück hast nur die Rechnung der Schäden

Warte es ab.

was kriegen wir denn jetzt für eine strafe

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