Zählt Betrag in Auftragsbestätigung oder Rechnung?

Eifelia  28.08.2023, 11:30

Nur eine Mahnung oder auch eine berichtigte Rechnung? Die würde ich aus Gewährleistungsgründen nämlich schon haben wollen.

paul2702 
Fragesteller
 28.08.2023, 11:39

Ich habe zwei Rechnungen erhalten. Die Beträge sind aber um 200 € niedriger ist als in der Auftragsbestätigung. Diese 200 € werden jetzt per Mahnung nach 7 Monaten nachgefordert.

Eifelia  28.08.2023, 11:40

Das schriebst Du bereits im Ausgangsposting, daher beantwortet das meine Nachfrage leider nicht.

paul2702 
Fragesteller
 28.08.2023, 12:22

Keine berichtigten Rechnungen, sondern je 1 Rg. bei Lieferung. Die Rg. weisen insgesamt 200€ weniger aus als in der Auftragsbestätigung vereinbart war. Rg-Beträge sind voll bezahlt

Emelina  28.08.2023, 11:53

Hast du für die beiden Rechnungen eine Rechnungskorrektur erhalten? Oder hast du Stornorechnungen und dafür zwei neue Rechnungen (inkl. der 200€) erhalten?

paul2702 
Fragesteller
 28.08.2023, 12:24

Nein, keine Korrektur/Storno erhalten und auch keine neuen Rechnungen mit dem richtigen Betrag laut Auftragsbestätigung.

2 Antworten

"Nein, keine Korrektur/Storno erhalten und auch keine neuen Rechnungen mit dem richtigen Betrag laut Auftragsbestätigung."

Dann würde ich jetzt die Mahnung so beantworten, dass ich Kopien der Rechnungen schicke und darauf hinweise, dass ich laut meinen Kontoauszügen am xx.xx.2023 YY € und am zz.zz.2023 QQ € bezahlt habe, daher nicht verstehe, worauf die Mahnung fußt und ihn bitten, seine Buchhaltung nochmals zu prüfen.

Wenn er DANN auf die Preisvereinbarung hinweist, würde ich zunächst mal korrigierte Rechnungen haben wollen - denn wenn mit einem der Geräte innerhalb der Gewährleistungsfrist was ist, könnte ich sonst nicht mehr nachweisen, dass ich tatsächlich 200 € mehr bezahlt habe als auf der Rechnung steht.

Sollte ein Fehler passiert sein, darf der Verkäufer diesen innerhalb der gesetzl. Verjährungsfrist selbstverständlich korrigieren.

Dieser möchte ja auch nicht mehr als vereinbart und bestätigt!