Strafe fuer 'Schwarzfahren' anfechten?
Folgender Sachverhalt, ich bin mit der Bahn gefahren, habe mir eine Fahrkarte gekauft und war knapp dran. Bin zum Bahngleis gerannt und habe die Karte in das Geraet zum entstempeln gesteckt und bin dann die Treppe hochgerannt und in die S-Bahn 'gehechtet', gerade noch geschafft. Als der Kontrolleur kam, hab ich die Fahrkeite vorgezeigt und hat dann festgestellt, dass die Karte nicht entwertet war. Ich hab ihm den Vorfall geschildert und gehe davon aus, dass das Geraet zum entwerten nicht funktioniert hat. Ich bekam jedenfalls eine Strafe aufgebrummt und bin eigentlich nicht willens die zu bezahlen. Welche Optionen habe ich, bzw. wie laesst sich ein Nachweis fuer meine Unschuld erbringen?
1 Antwort
Dir ist ja hoffentlich bekannt, dass "Schwarzfahren" an sich eine Straftat ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html
Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt bietet die Bahn Dir die Möglichkeit, solche Sachen bereinigen zu können ohne dass der Staatsanwalt tätig werden muß.
Ich sage Dir das nur, um Dir zu zeigen, was auf Dich zukommen könnte, wenn der Sachverhalt nicht erweislich ist. Wenn das alles natürlich so passiert ist, wie von Dir beschrieben, kann Dir nichts passieren. In dem Fall würde ich an die Bahn wenden und den Vorgang dort ausführlich schildern. Zeugen zu finden kannst Du wohl vergessen, denn wer achtet in einem Bahnhof schon auf so etwas. Wenn der Entwerter allerdings nicht funktioniert hat, wird die Bahn das feststellen können. Beschreibe ganz genau, wo sich das Gerät befindet. Dann muß Dir nur noch eine gute Begründung dazu einfallen, wieso Du nicht bemerkt hast, dass das Gerät nicht gestempelt hat. Ich jedenfalls schaue auf so etwas.
Auch wenn er schwach ist, ist er noch sichtbar, notfalls mit Hilfe der Technik. Ich würde in solchen Fällen das Original des Fahrscheins ganz sorgfältig aufbewahren und nur gegen Quittung aus der Hand geben. Und das Glaubhaftmachen ist hier Sache des Fahrgasts, denn der objektive Tatbestand spricht zunächst einmal gegen ihn.
Wie das eben so ist im Strafrecht. Die Schuld muss nachgewiesen werden.
Andererseits könnte man mit Leichtigkeit hinter Schutzbehauptungen Zuflucht suchen, wenn es so einfach wäre.
Hm.....so sieht es wohl aus.
"Wer die Leistung... in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten"
Folgt man den Ausführungen des Fragestellers, hat diese Absicht gerade nicht bestanden. Es kommt also wohl darauf an, was glaubhaft gemacht werden kann.
Wenn das Ganze in Berlin spielt, ist es sehr glaubhaft. Die Entwerter sind oft kaputt, oder die Tinte ist alle. Ich hab schon manhcmal erlebt, dass der Stempelaufdruck so schwach war, dass der Fahrschein aussah wie frisch gedruckt.