Strafe fuer 'Schwarzfahren' anfechten?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir ist ja hoffentlich bekannt, dass "Schwarzfahren" an sich eine Straftat ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt bietet die Bahn Dir die Möglichkeit, solche Sachen bereinigen zu können ohne dass der Staatsanwalt tätig werden muß.

Ich sage Dir das nur, um Dir zu zeigen, was auf Dich zukommen könnte, wenn der Sachverhalt nicht erweislich ist. Wenn das alles natürlich so passiert ist, wie von Dir beschrieben, kann Dir nichts passieren. In dem Fall würde ich an die Bahn wenden und den Vorgang dort ausführlich schildern. Zeugen zu finden kannst Du wohl vergessen, denn wer achtet in einem Bahnhof schon auf so etwas. Wenn der Entwerter allerdings nicht funktioniert hat, wird die Bahn das feststellen können. Beschreibe ganz genau, wo sich das Gerät befindet. Dann muß Dir nur noch eine gute Begründung dazu einfallen, wieso Du nicht bemerkt hast, dass das Gerät nicht gestempelt hat. Ich jedenfalls schaue auf so etwas.

EnnoBecker  21.02.2013, 07:04

Hm.....so sieht es wohl aus.

"Wer die Leistung... in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten"

Folgt man den Ausführungen des Fragestellers, hat diese Absicht gerade nicht bestanden. Es kommt also wohl darauf an, was glaubhaft gemacht werden kann.

Wenn das Ganze in Berlin spielt, ist es sehr glaubhaft. Die Entwerter sind oft kaputt, oder die Tinte ist alle. Ich hab schon manhcmal erlebt, dass der Stempelaufdruck so schwach war, dass der Fahrschein aussah wie frisch gedruckt.

1
Privatier59  21.02.2013, 07:21
@EnnoBecker

Auch wenn er schwach ist, ist er noch sichtbar, notfalls mit Hilfe der Technik. Ich würde in solchen Fällen das Original des Fahrscheins ganz sorgfältig aufbewahren und nur gegen Quittung aus der Hand geben. Und das Glaubhaftmachen ist hier Sache des Fahrgasts, denn der objektive Tatbestand spricht zunächst einmal gegen ihn.

0
EnnoBecker  21.02.2013, 08:54
@Privatier59

Wie das eben so ist im Strafrecht. Die Schuld muss nachgewiesen werden.

Andererseits könnte man mit Leichtigkeit hinter Schutzbehauptungen Zuflucht suchen, wenn es so einfach wäre.

0