Wonach richtet sich das Netto-Haushaltseinkommens einer WG, die finanziell von Eltern unterstützt wird?

3 Antworten

Alle mutmaßlichen zukünftigen Mieter haben gemäß Düsseldorfer Tabelle gegenüber den Eltern einen Unterhaltsanspruch in Höhe von je 930 Euro. Sind die jeweiligen Eltern nach Vorgaben des Bafögamts wirtschaftlich nicht in der Lage, den Unterhaltsanspruch zu decken, so kann das Kind Antrag auf Bafög stellen.

Ansonsten - können sich Eltern auch als Hauptmieter mit in den Vertrag aufnehmen lassen, bzw. eine Bürgschaft übernehmen.

Es ist das zu erwartende Nettoeinkommen der evtl. Mieter anzugeben. Ergänzend da Einkommen des / der Bürgen.

Ich würde vermuten, der Fragebogen zielt auf das Netto-Haushaltseinkommen der drei Freunde ab, nicht das von deren Eltern.

So ein Standard-Fragebogen passt nicht auf jede Situation, das muss dann im Freitext erläutert werden.