Wohnungswechsel beim gleichen Vermieter?

3 Antworten

Dann würde ich beim gleichen Vermieter keine andere Wohnung beziehen. Denn der kann verlangen was er will (Im Rahmen der Gesetzte)

Es sei denn du hast eine echte Flatrate.

Ein Mietvertrag bezieht sich immer auf eine genau bezeichnete Wohnung. Folglich ist bei Bezug einer anderen Wohnung immer ein neuer Vertrag zu schließen.

Alles andere ist dann Verhandlungssache, sowohl hinsichtlich der Kaltmiete wie auch der Vorauszahlungen.

Wenn man sich anschaut, wie sehr manche Nebenkostenarten in den vergangenen Jahren gestiegen sind, ist eine Anhebung der Vorauszahlungen nur vernünftig.

Und eine Erhöhung der Kaltmiete ja wohl auch. Schließlich sind die davon unter anderem zu zahlenden Handwerkerlöhne erheblich gestiegen.

Warum sollte es anders sein?

Wenn du nicht vergessen hast, irgendetwas entscheidendes zu erwähnen, spricht wenig dagegen, dass der Vermieter recht hat.