Lebenslängliches Wohnrecht für Lebenspartner?

3 Antworten

Vermutlich ist eine Eintragung ins Grundbuch nur mit Zustimmung der Miteigentümerin möglich.

Es sei denn, man teilt das Grundstück vorher, was ja nicht als Realteilung stattfinden muss, sondern auch nach WEG passieren kann.

Wenn ihr zwei Schwestern gemeinsam Deinem Partner ein Wohnrecht für definierte Gebäude ins Grundbuch eintragen lasst - okay. Allerdings ins Grundbuch, nicht ins Testament !

Wenn ausschließlich Du das Wohnrecht bestellst kann das nicht weiter gehen als Dein eigenes Recht.

Das Wohnrecht geht dann nur auf Mitbenutzung, was immer das praktisch bedeuten mag.

Bist Du Dir im Übrigen klar darüber, dass die Zuwendung dieses Mitbenutzungsrechts zu Schenkung- oder Erbschaftsteuerzahlung in horrender Höhe führen wird?

Da würde sich eine vorherige Heirat anbieten, die den Freibetrag von 20.000 auf 500.000 erhöht, und zudem noch Hinterbliebenenversorgung bringt.

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@Andri123

Das stimmt hinsichtlich der Steuer.

Dann bleiben aber noch weitere Fragen offen: Wieso Wohnrecht, wieso nicht Erbe? Wer soll denn dann den Miteigentumsanteil erben? Gibt es eventuell Kinder aus früheren Verbindungen?

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Ich möchte das Wohnrecht in meinem Testament festlegen

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@Mirelle63

Okay. Meines Wissens hat ein Erbe/Vermächtnisnehmer dann innerhalb einer gewissen Frist Anspruch auf Eintragung des Wohnrechtes ins Grundbuch.

Dazu gelten aber vermutlich dieselben Regeln wie bei direktem Eintrag ins Grundbuch.

Ein Wohnrecht an einem ideellen Anteil halte ich für problematisch, ich würde das Grundstück eher vorher teilen. Genaueres wird Dir ein Notar sagen.

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