Gilt lebenslanges Wohnrecht, wenn man ins Altenheim umzieht?

1 Antwort

Sohn: Bei persönlicher Ausübungshinderung, in dem die "Dame deiner Straße" z. B. in ein Pflege-/Altersheim umzieht, darf der Eigentümer nicht ohne Gestattung der Wohnberechtigten auf eigene Rechnung vermieten. Nutzt der Eigentümer die Räume eigenmächtig, hat er den Gebrauchsvorteil bzw. die gezogenen Nutzungen auszukehren (vergl. § 1093 BGB, Komm. Palandt 2012).

Selbstverständlich können auch andere Regelungsmöglichkeiten vereinbart worden sein. Was steht in der Eintragungsbewilligung?