Gilt lebenslanges Wohnrecht, wenn man ins Altenheim umzieht?
In unserer Straße hat eine Dame mit dem Käufer ihres Hauses ein lebenlanges Wohnrecht vereinbart. Jetzt muss die Dame aber ins Altenheim umziehen, weil sie pflegebedürftig ist. Gilt ihr lebenslanges Wohnrecht jetzt weiterhin? Oder darf der neue Besitzer die Wohnung jetzt wieder vermieten?
1 Antwort
Sohn: Bei persönlicher Ausübungshinderung, in dem die "Dame deiner Straße" z. B. in ein Pflege-/Altersheim umzieht, darf der Eigentümer nicht ohne Gestattung der Wohnberechtigten auf eigene Rechnung vermieten. Nutzt der Eigentümer die Räume eigenmächtig, hat er den Gebrauchsvorteil bzw. die gezogenen Nutzungen auszukehren (vergl. § 1093 BGB, Komm. Palandt 2012).
Selbstverständlich können auch andere Regelungsmöglichkeiten vereinbart worden sein. Was steht in der Eintragungsbewilligung?