Wo ist der Unterschied zwischen §240 AO und §152 AO?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 240 AO ist der Säumniszuschlag. Der entsteht, wenn eine Geldleistung nicht bei Fälligkeit entrichtet wird.

§ 152 AO ist der Verspätungszuschlag. Der kann festgesetzt werden, wenn eine Erklärung nicht am Abgabetermin abgegeben wurde.

Bei Kommunen stellt sich zudem die Frage, ob die AO überhaupt anwendbar ist.

Da es offenbar um die Abgabe einer monatlichen Steuererklärung geht, passt ads mit dem Verspätungszuschlag und der Verspätungszuschlag kann innerhalb der Spielräume nach Ermessen der Behörde festgesetzt werden.

MonavdH 
Fragesteller
 17.07.2023, 22:32

Aber beides kann doch nicht gleichzeitig beschieden werden? Die Kommune will einen Verspätungszuschlag erheben, da die Erklärung 10 Tage zu spät eingereicht wurde. Obendrauf soll noch der Säumniszuschlag kommen, obwohl die Zahlung erst nach Erstellung des Steuerbescheids am Monatsende fällig gewesen wäre. Die Zahlung war nie überfällig. Daher meine Verwunderung.

0
Meandor  19.07.2023, 00:59
@MonavdH

Wie wäre es mit dem kompletten Sachverhalt?

Wenn ein Erklärung 10 Tage zu spät kommt, dann ist ein Verspätungszuschlag gerechtfertigt.

Säumniszuschläge entstehen ab Fälligkeit; Fälligkeiten ergeben sich nicht nur aus Bescheiden, sie können sich auch aus dem Gesetz ergeben. Ohne den kompletten Sachverhalt, z.B. um was für eine Steuer es überhaupt geht und warum die Gemeinde die AO anwendet, wird Dir keiner helfen können.

0

240AO behandelt (Geld) Zahlungen. 152 AO die Abgabe von Steuererklärungen.

Die beiden haben also absolut nichts mit einander zu tun. Das sind komplett unterschiedliche Sachen.

Wenn die Erklärung zu spät ist ist 152 AO einschlägig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
MonavdH 
Fragesteller
 11.07.2023, 21:47

Vielen Dank! Und wie interpretiere ich 152 AO, wenn die Erklärung monatlich abzugeben ist und die Fälligkeit der Abgabe um 10 Tage überschritten wurde? Bei jährlichen Erklärungen beträgt der Versäumniszuschlag 0,25 %. Da finde ich 5 % schon sehr happig, zumal in 152 AO nichts von 5 % steht. Auch ist es das erste mal in 3 Jahren, dass die Frist überschritten wurde. Ist der "Ermessensspielraum" der Kommune so groß?

0
Kttk85  11.07.2023, 21:54
@MonavdH

Dazu kann ich leider nichts genaues sagen, da ich eigentlich nur mit jährlichen Erklärungen arbeite.

Der 152 Absatz 8 sagt ja das für monatliche Erklärungen Dauer und Häufigkeit zu beachten sind. Unter Umständen gibt es für die Kommunen noch eine gesonderte Verordnung wo das spezifiziert wird. 5% und das direkt auf die erste Verspätung finde ich schon etwas streng aus dem Bauch heraus.

1
MonavdH 
Fragesteller
 11.07.2023, 21:56
@Kttk85

Besten Dank. Ja, finde ich auch heftig. Aber die sind auch notorisch klamm ....

0