Welche Erbschaftssteuer fällt für Aktien mit hoher Wertsteigerung an?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für die Erbschaftsteuer ist der Stichtagswert , also Tag der Erbschaft = Todestag des Erblassers entscheidend.

Einen Abschlag für etwaige Abgeltungssteuer kann man nicht vornehmen, weil (wenn man mal den Fiktiven Verkauf durch den Erblasser am Tag vor seinem Ableben, annimmt), ja dann auch das Erbe um ca. 27,5 %, des Gewinns geringer gewesen wäre. Klar, wenn man weniger erbt, ist die Erbschaftsteuer geringer.

Hier wurde aber der volle Gewinn ererbt und somit wird die Erbschaftsteuer fällig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gilt der Wert zum Todeszeitpunkt und der Erbe tritt in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, also auch in die Pflicht der Gewinnversteuerung. Somit kann da nach dem Tod nichts mehr optimiert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich weiß nicht genau, worauf Du hinauswillst.

Wie schon ausführlich geschrieben wurde, ist der Wert des Erbes zum Todeszeitpunkt maßgeblich und der ist eindeutig zu berechnen und nicht beeinflussbar.

Jegliche Steuern die bei einer Realisierung von Aktiengewinnen durch Verkauf anfallen, gehen vor dem Todeszeitpunkt automatisch zu Lasten des Erbes und danach zu Lasten des/der Erben. Der zu vertsteuernde Wert der Erbschaft wird dadurch nicht beeinflusst.

Auch wenn meine Frage inzwischen beantwortet wurde, zur Verdeutlichung folgendes Extrembeispiel: Ich habe ein Aktiendepot mit Wert von 100.000 €. Diese sind im Todesfall Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Da die Aktien schon länger im Depot sind, haben sie z.B eine Wertsteigerung von 10.000 € erfahren, auf die bei einem Verkauf die Abgeltungssteuer von rund 25 % fällig wird. Tue ich nichts, müssen meine Erben für 100.000 € Erbschaftssteuer bezahlen und auch bei einem unmittelbaren Verkauf der Aktien zusätzlich die Abgeltungssteuer von ca. 2.500 €.

Realisiere ich selbst die Wertsteigerung durch Verkauf der Aktien und Neukauf unmittelbar danach, zahle ich selbst die Abgeltungssteuer und habe dadurch mein Erbe auf 97.500 € reduziert. Dadurch wird also die Erbschaftssteuer geringer ausfallen.

Also die 2.500 € müssen immer gezahlt werden - von wem auch immer! Die Höhe der Erbschaftssteuer ist aber unterschiedlich! Wenn ich nichts tue, kassiert der Staat Erbschaftssteuer auf eine Summe, die ihm sowieso zufließen wird. Das fand ich nicht fair. Deshalb meine Frage, ob das wirklich so geregelt ist. Ich halte diese Regelung für änderungsbedürftig.

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@gwtsr

Sorry, aber das ist Unsinn. Die bestehende Regelung ist die einzig sinnvolle.

Man kann nicht Abgeltungssteuer mit Erbschaftssteuer in einen Topf werfen, einmal umrühren und sich dann eine vermeintliche Ungerechtigkeit herleiten. Das sind zwei völllig unterschiedliche Steuerarten und jedem steht es frei, mit seinem Vermögen zu machen, was er will und nach seinen Wünschen zu disponieren.

Der Erblasser kann völlig frei entscheiden, was er bis zu seinem Tode mit seinem Vermögen macht und damit, wenn er Lust hat, die Höhe einer eventuellen Erbschaftssteuer beeinflussen. Dies hat so oder so nach dem Tod berechenbare Auswirkungen für die Erben, die dann ebenso wiederum mit dem Erbe machen dürfen, was sie möchten.

Wenn den Erblasser die "ungerechte" Erbschaftssteuer zu sehr schmerzt, kann er sein Geld ja auch komplett für sich ausgeben und ist diese Sorge los.

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Es ist der Todestag für die Bewertung der Aktien maßgeblich. Wenn sie danach fallen oder steigen, wäre das eine Aufgabe für die Erbengemeinschaft, über Verkäufe nachzudenken bzw. die Aktien auf die Erben zu übertragen, damit diese die Verkäufe in ihren steuerlichen Gegebenheiten und zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt ausführen können.

Die Aktien könnten ja auch eine Woche nach dem Erbfall um 50% im Wert einbrechen.

Man sollte generell zu Lebzeiten natürlich sein Depot sinnvoll verwalten, Freibeträge durch die Realisierung von Gewinnen ausschöpfen, und auch Positionen z.B. an Kinder übertragen, die keine Steuern zahlen würden.

Es geht nicht um die Freibeträge! Ich bin überzeugt von den Aktien und will sie eigentlich behalten, könnte sie aber verkaufen und direkt wieder einkaufen, um den bisherigen Gewinn selbst versteuern zu können und somit das Erbe reduzieren.

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@gwtsr

Warum sollte sich dadurch das Erbe reduzieren? Das Erbe hat einen Wert zum Zeitpunkt des Todes. Um den zu reduzieren hätten die Aktien schon vor dem Tod verkauft werden müssen.

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@gwtsr

Dadurch würde sich nur das Erbe Deiner Erben mindern, da Du durch die Steuerzahlung weniger zu vererben hast.

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@gwtsr

Es geht nur um die Freibeträge. Für die Erbschaftssteuer ist der absolute Wert der Aktien relevant. Für die Kapitalertragssteuer der Gewinn. Du kannst den absoluten Wert nicht reduzieren, denn ansonsten würde anstelle der Wertpapierposition eine Bargeldposition vererbt. Unter dem Strich hilft das also nichts. Also kannst Du maximal den Gewinn minimieren. Das geht dadurch, dass die Freistellungsaufträge in jedem Jahr auf jeden Fall ausgeschöpft werden. Nutzt Du 10 Jahre lang 800 EUR Freibetrag, so sind 8.000 EUR Gewinn steuerfrei. Wird das erst im letzten Moment verkauft, sind die 8.000 EUR Gewinn auf ein Mal zu versteuern. Das wäre ungünstiger.

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@Amado

Weil ich sie ja vor meinem Tod verkauft habe - s.o. - , d.h. den Gewinn realisiert habe und mit der nächsten Steuererklärung die Abgeltungssteuer darauf zahlen muss. Dieses Geld kann ich dann nicht mehr vererben und reduziere damit die Erbschaftssteuer für meine Erben.

Ich wollte ja nur wissen, ob diese Aktionen nötig sind. Wenn ich ein Haus vererbe, werden ja auch vor der Versteuerung die Verbindlichkeiten, die noch vorhanden sind, abgezogen!

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@gwtsr

Steuern aus dem Verkauf nach dem Eintritt des Erbfalls sind keine Erbschaftsverbindlichkeiten. Der Vergleich mit dem Haus passt nicht, Kredite sind etwas ganz anderes als zu zahlende Steuern. Wenn die Aktien kreditfinanziet wären, würden diese Kredite natürlich den Wert des Erbes mindern.

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Vlt steigen die Aktien ja weiter im Wert.

Und Bargeld bringt momentan überhaupt keine Erträge.