Säumniszuschläge wie gefährlich sind die, wenn man diese nicht ausgleicht ?

2 Antworten

Generell kann ich diese Frage so beantworten: Säuminszuschläge sind sehr gefährlich. Ich habe schon in der Praxis miterlebt, dass Vollstreckungen wegen 5 Euro in Gang gesetzt worden sind, denn diese 5 Euro waren noch auf ! Zu dieser Thematik kann ich folgendes noch sagen: Wenn jemand Schulden beim Finanzamt hat und es kommt ein sog. Kontenauszug oder Kontoauszug mit Säumniszuschläge, dann kann ich nur gleich mal raten, die Säumniszuschläge zu bezahlen. Dann ist schon mal die Vollstreckung schwerer. Denn die eigentliche Steuerschuld kann man sicher noch klären lassen.

Im Gegensatz zu @TomBlank rate ich zu 3 Punkten:

1) Wenn man meint die Steuer hat die falsche Höhe, dringend die Aussetzung der Vollziehung des fehlerhaften Teils beantragen. Das macht man eigentlich schon mit dem Einspruch gegen den fehlerhaften Bescheid (Formulierung: ..... desweiteren beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des strittigen Betrags bis zur Entscheidung über den Einspruch).

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2) für den Steuerbetrag einen Stundungsantrag stellen, wenn man nicht gleich bezahlen kann (mit Begründung und klaren Ratenzahlungsvorschlägen).

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3) die Säumniszuschläge als letztes zahlen und ggf. die Aufhebung beantragen. Wenn die Säumniszuschläge auf einen zu hohen Betrag berechnet waren (weil z. B. ein Einspruch lief) hat man da vernünftige Chancen.

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Im Übrigen hat Obelix recht. DH, ganz vorsichtig, nicht auf Vollstreckung ankommen lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986