Hallo suedseeperle,

Sie schreiben:

Bekommt man Berufsunfähigkeitsrente wenn man aufgrund einer Augenerkrankung Fahrverbot bekommen hat?

Antwort:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Ein Fahrverbot als solches hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente keinen Einfluß!

Bei der Erwerbsminderungsrente geht es in allererster Linie um den glasklaren Nachweis in der eigenen Krankenakte, inwieweit die Leistungsfähigkeit durch die gesundheitlichen Gebrechen auf Dauer eingeschränkt ist!

https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Auf Dauer = mindestens 6 Monate und länger! 

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit 31.12.2000 keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, diese wurde ab 1.1.2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt!

==

Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!

Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)

==

Rentenalter wäre erst in 5 Jahren erreicht. Kam man BU Rente beantragen?

Antwort:

Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht werden!

Ob diesem Antrag statt gegeben wird, das ist eine andere Sache und hängt nicht zuletzt von der medizinischen Beweisführung ab!

Wenn die betreffende Person vor dem 2.1.1961 geboren ist, besteht ggf. Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer, auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken ist!

In diesem Fall bestünde ggf. die Möglichkeit, einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt einzureichen!

Stichwort:  "Arbeitsmarkt-Rente!"

Allerdings kontert hier die DRV oft mit sogenannten Verweisungsberufen und macht Betroffenen ggf. das Leben schwer!

==
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo jogi1965,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente/450euro job<

Antwort:

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, dann mußten Sie für die Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele weitere, leichte Tätigkeiten, auf Dauer nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, ausüben können!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Es ist korrekt, daß Sie pro Monat 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro hinzuverdienen dürfen!

Bei diesem Minijob bin ich mit dem PKW unterwegs, das heisst, ich könnte aufgrund des Verkehrs usw. meine max. Arbeitszeit von 3std. nicht immer einhalten. Wenn ich jetzt etwas darüberliege, 20-30min. gelegentlich, kann ich da ein Problem mit der DRV bekommen? Bei ca. 6std die Woche Arbeit?<

Antwort:

Die zeitliche Begrenzung pro Arbeitstag ist klar und unmißverständlich definiert mit maximal 3 Stunden! Ob die Führung einer Kraftfahrzeuges bei Ihrem Minijob mit dem Ausschluß von leichten Tätigkeiten wie Pförtner usw. kompatibel ist, sollten Sie unbedingt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt verbindlich klären und sich die Unbedenklichkeit schriftlich und per Bescheid bestätigen lassen, denn nur dann sind Sie auch wirklich auf der ganz sicheren Seite!

Denn:

Sie sind ausdrücklich dazu verpflichtet, jegliche Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzuzeigen, sonst gefährden Sie ggf. Ihre unbefristete Erwerbsminderungsrente!

Wie gross ist denn die "Gefahr" bei unbefristeten Renten überhaupt, noch mal zu einem Gutachter zu müssen? Oder wird man da aus Prinzip noch mal begutachtet, irgendwann?<

Antwort:

Alleine schon die Formulierung (volle Erwerbsminderungsrente) (voll Erwerbsgemindert) (auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt) eröffnet der DRV-Verwaltung ungeahnte Möglichkeiten, Betroffenen das Leben schwer zu machen!

Auch eine unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente ist auf gar keinen Fall ein Freibrief für alle Zeiten und Betroffene sind sehr gut beraten, wenn Sie ab Beginn des Rentenbezuges regelmäßig Ihre Ärzte aufsuchen und Ihre Krankenakte stets optimieren/aktualisieren!

Denn:

Die DRV kann jederzeit eine stichprobenartige Leistungs-/Gesundheitsnachüberprüfung anordnen und mich erreichen zu diesem Thema von vielen Betroffenen verzweifelte Anfragen, weil die Leute eben nicht regelmäßig Ihre Ärzte aufsuchen und somit keine Belege für das Fortbestehen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen präsentieren können!!

Deshalb gilt ganz klar:

Verlassen Sie sich nicht auf den Passus (unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente) sondern beugen Sie durch regelmäßige Arztbesuche einer jederzeit möglichen Begutachtung vor!

ggogle>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Carabella,

Sie schreiben:

Bezahlte Hilfe bei voller Erwerbsminderung melden.<

Antwort:

Wenn Sie volle Erwerbsminderungsrente beziehen und nach dem 1.1.1961 geboren sind, dann mußten Sie wohl bei der Beantragung nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten wir Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele weiteren leichten Tätigkeiten auf Dauer nur unter 3 Stunden ausüben können!

Je nachdem, was bei Ihnen genau für gesundheitliche Probleme und Einschränkungen vorliegen, können Sie durch leichtsinniges Verhalten Ihre Erwerbsminderungsrente gefährden, denn vor Aufnahme einer Tätigkeit müßen Sie sich in der Regel mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt abstimmen!

Zumindest besteht die Gefahr, daß Sie schlafende Hunde wecken und seitens der DRV eine stichprobenartige Leistungsprüfung angesetzt wird!

Es geht schließlich nicht nur um die Zeitdauer, die Sie aktiv sind, sondern im Grunde genommen auch um die Tätigkeit, die Sie ausüben!

In jedem Fall ist dies eine Gratwanderung, denn laut Ihrem Rentenbewilligungsbescheid sind Sie gesetzlich ausdrücklich dazu verpflichtet, jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzuzeigen!

Ich soll nun unterschreiben, dass ich Geld von ihr erhalten habe.<

Antwort:

Dies sollten Sie im eigenen Interesse, um unnötige Recherchen seitens der Sozialversicherungsträger auszuschließen, auf keinen Fall unterschreiben!

Wenn ich das tue, muss ich das dann bei der Rentenkasse angeben, oder gilt das nur bei einem festen Arbeitsverhältnis?<

Antwort:

Grundsätzlich heißt es in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid, "jegliche Änderung in den persönlichen Verhältnissen ist anzuzeigen!"

Sie dürfen zwar theoretisch monatlich bis 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro zuverdienen, aber der Teufel steckt in der Art von Tätigkeit, die ausgeübt wird!

Es geht hier keineswegs um Panikmache, sondern lediglich um Vorbeugung, damit Sie nicht zusätzlich zu Ihrer gutgemeinten Hilfsbereitschaft unnötige Nachteile erleiden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Dieter58,

Sie schreiben:

Ich möchte mit 58 Jahren in Rente gehen,hatte den 2xHerzinfarkt <

Antwort:

Dann sollten Sie rechtzeitig Erwerbsminderungsrente beantragen!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

google>>

rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/rente-bei-erwerbsminderung.html

Vorher sollten Sie aber Ihre Hausaufgaben machen:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Je nachdem, ob Sie einen allgemein anerkannten Beruf ausüben/ausgeübt haben, steht Ihnen mit Geburtstag vor dem 2.1.1961 ggf. noch teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit zu im Rahmen der Vertrauensschutzregelung wegen Berufsunfähigkeit, wenn Sie Ihren Beruf nur noch 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche ausüben können.

Wird Ihnen dann diese teilweise Erwerbsmindeurngsrente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt, dann können Sie ggf. ergänzend und darauf aufbauend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen!

Trifft bei Ihnen die Vertrauensschutzregelung im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit nicht zu, dann müßen Sie nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, ausüben können!

Hab ich eine Chance in Rente zuz gehen?<

Antwort:

Dies hängt nicht zuletzt von Ihrer medinzinischen Beweisführung und von der Qualität Ihrer Arzt- und Entlassungsberichte ab und Sie sollten auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes verzichten!

Auch die Beantragung eines Schwerbehindertenausweis kommt in Betracht, allerdings hat die Schwerbehinderung auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente so gut wie keinen Einfluß!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

google>>

vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Bitte beachten Sie, daß die Krankengeldzahlung auf maximal 78 Wochen begrenzt ist!

Auch das ALG 1 ist ebenfalls zeitlich begrenzt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Hexken,

Sie schreiben:

EM Rente abgelehnt, Widerspruch läuft, ALG I nur bis März<

Antwort:

Daß Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden, ist leider eher die Regel als die Ausnahme.

Vergleicht man z.B. 10 verschiedene Ablehnungen von 10 verschiedenen Antragsstellern miteinander so fällt auf, daß alle diese Ablehnungen per Computer vorgefertigt und meist gleichlautend sind!

Viele Betroffene gehen der Sache auf den Leim und setzen als juristische Laien Widerspruchschreiben auf, ohne einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen!

Des weiteren werden Widersprüche eingereicht, ohne aussagefähige, glasklare Arzt- und Entlassungsberichte beizufügen!

Viele Antragssteller machen vor der Antragseinreichung nicht Ihre unverzichtbaren Hausaufgaben und finden sich dann im endlosen Verwaltungskarussel der DRV wieder!

Bitte vergewissern Sie sich z.B. auf google>>erwerbsminderungsrente.biz und in den Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort: "erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben," ob Sie die wesentlichen Hausaufgaben bereits konsequent abgearbeitet haben!

Wie lange hat die DRV Zeit einen solchen Widerspruch zu bearbeiten, gibt es gesetzliche Fristen?<

Antwort:

Es gibt keine gesetzlichen Fristen!

Allerdings kann ein kompetenter Rechtsbeistand die Sache ggf. beschleunigen und bei Bedarf eine Akteneinsicht geltend machen!

Beispiel:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Stehen mir nach Ablauf des ALG 1 noch andere Gelder zu ausser ALG 2? Dieses werde ich nicht bekommen, da mein Mann knapp 2500,- Euro monatlich verdient!<

Antwort:

Bei allen Arten von Sozialhilfeleistungen kommt immer das Gesamt-Haushaltseinkommen auf den Prüftstand!

Werden die Freibeträge überschritten, gibt es in der Regel nichts!

Link:

google>>bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html;jsessionid=3E4BD45EC522039461A6D9EC78583FDF#a4

Im Zweifelsfall bitte einfach bei Ihrem zuständigen Sozialamt nachfragen, denn fragen kostet nichts!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Pappeldo7,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente klage abgelehnt- Berufung<

Antwort:

Zunächst einmal ein großes Lob, daß Sie sich um Ihren chronisch kranken Bekannten kümmern!

Das ist in der heutigen Zeit leider keine Selbstverständlichkeit!

Jeder Mensch kann von heute auf morgen in eine derartige Situation reinschlittern!

Nun zu Ihrem eigentlichen Anliegen:

Es ist leider fast schon die Regel, daß die DRV Anträge auf Erwerbsminderungsrente ablehnt und da sind vielfältige Gründe mit im Spiel.

Ein wichtiger Grund besteht alleine schon in einem gewissen Automatismus, welcher durch Computer basierte und automatosierte, vorgegebene Formbriefe ausgelöst wird.

Getreu nach dem Motto:

Zuerst einmal abschmettern und abwarten, was dann noch kommt!

Ein anderer wichtiger Punkt besteht darin, daß betroffene Antragsteller, teils aus Unkenntnis des Sachverhaltes und aus Unkenntnis des gesamten Verfahrensablaufes, vor der Einreichung Ihres Antrags Ihre unverzichtbaren Hausaufgaben nicht machen!

Zu diesen unverzichtbaren Hausaufgaben gehört der rechtzeitige Abschluß einer passenden Rechtsschutzversicherung (3 Monate Wartezeit vor Antragsbeginn) und die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie z.B. den VDK, (oder einen anderen Sozialverband wie z.B. Gewerkschaft, SovD, usw.) welcher bereits außergerichtlich Sozialrechtsschutz bietet.

Gleichzeitig ist natürlich jeder Antragssteller in seinem eigenen Interesse gefordert, seine medinische Beweisführung auf eine stabile Basis zu stellen!

Das heißt im Klartext:

Die in der eigenen (privaten) Krankenakte enthaltenen, medizinischen Nachweise müßen so glasklar formuliert sein, daß bereits daraus ersichtlich ist, warum die Leistungsfähgkeit auf Grund der einzelnen gesundheitlichen Beschwerden und darauf aufbauend im Gesamten und Fachübergreifend, auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Vorhandene, ärztliche Atteste in Kurzform taugen allenfalls als chronologische Dokumentation der Angaben in der tabellarischen Krankengeschichte!

Ein glasklarer und aussagefähiger Arzt-/Entlassungsbericht sieht aber ganz anders aus, denn dieser muß detailliert und unwiderlegbar formuliert sein!

Diese glasklaren Arztberichte von Ihren behandelnden Ärzten zu organisieren, ist für die Betroffenen regelmäßig eine sehr große Herausforderung, weil die Ärzte den erheblichen Zeit- und Verwaltungsmehraufwand seitens der Sozialversicherungsträger nicht vergütet bekommen!

Ohne diese glasklaren Arztberichte ist der weitere Verfahrens-/Leidensweg für die Betroffenen knallhart vorgezeichnet, denn ab da beginnt der gnadenlose Begutachtungsapparat der Rentenversicherung seine gesamte Macht auszuspielen!

Vertragsabhängige Mediziner der Sozialversicherung, sei es der MDK oder die medizinische Rechtsabteilung der DRV, werden immer zu Gunsten Ihres Auftraggebers Ihre Gutachten formulieren, niemals aber zu Gunsten der Antragssteller.

Wenn Sie mit Ihrem Bekannten zusammen überprüfen wollen, ob er seine Hausaufgaben vor der Antragsstellung bereits vollständig abgearbeitet hat, dann können Sie dies abgleichen unter www.erwerbsminderungsrente.biz "Hausaufgaben" und in den Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort: Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!

Vor 2 Jahren hat mein Bekannter Erwerbsminderungsrente beantragt. Er ist 46, Diabetiker, hat Herzprobleme,ist impotent, nun mittlerweile 3 Bypässe und einen am Bein, außerdem ständig schwankende Blutdruckwerte, nach der Bypass-OP Durchgangssyndrom und Verwirrtheit.<

Antwort:

Da Ihr Bekannter nach dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren ist (2013-46=1967), hat er leider keinen Anspruch auf Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit und deshalb gelten die o.a. Kriterien mit unter 3 Stunden usw.

Die beschriebenen einzelnen Krankheiten sind zwar wichtig, aber zweitrangig!

An erster Stelle steht die Auswirkung der einzelnen gesundheitlichen Gebrechen auf die Leistungsfähigkeit und da führt kein Weg daran vorbei!

Nach der Reha und von sämtlichen Krankenhäusern wurde ihm Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, nun wurde er vom Gericht zum Gutachter geschickt, welcher ihn zum Arbeiten über 6 Stunden geschickt hat, die Klage gegenüber der Rentenversicherung wurde abgelehnt!!!!<

Antwort:

Wie oben angeführt, ist der Begutachtungsapparat der DRV voll am Werk und schafft sich seine eigene Gegenbeweisführung!

Da an dieser Stelle der verfügbare Platz endet, siehe die Fortsetzung im anschließenden Kommentarbereich!

Beste Grüße, Konrad

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Hallo IsabellaR,

Sie schreiben:

Volle Erwerbsminderungsrente Abzug von Witwenrente?<

Antwort:

Volle Erwerbsminderungsrente und Witwenrente sind grundsätzlich zwei verschiedene paar Stiefel!

1)

Was die volle Erwerbsminderungsrente anbelangt, so spielt hierbei der zusätzliche Bezug einer Witwenrente keine Rolle, da dies eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt!

Siehe hierzu unter folgendem Link des Bmas auf Seite 23, Überschrift:

Und welche Einkünfte sind nun tatsächlich rentenunschädlich, mindern also nicht meine Rente?

Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind folgende Einkünfte unschädlich:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a261-erwerbsminderungsrente-767.pdf;jsessionid=697A2C8E49FAFB10155499E8E4BF8F6F?__blob=publicationFile

Auszug:

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,

Betriebsrenten,

beamtenrechtliche Pensionen,

Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn (z.B. Abfindungen),

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht Teile des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit sind,

Einkünfte aus Vermögen.

2)

Bei der Witwenrente sieht die Sache etwas anders aus, denn da müßen Freibeträge beachtet werden:

Siehe hierzu bitte unter:

google>wikipedia-/Gesetzliche-Rentenversicherung-(Deutschland)-Einkommensanrechnung

Einkommensanrechnung

Auf die Witwen/Witwerrente wird das um einen Kürzungsbetrag gekürzte eigene Einkommen, soweit es einen Freibetrag übersteigt, zu 40 % des übersteigenden Betrages angerechnet.

Im Sterbevierteljahr wird noch kein Einkommen angerechnet.

Bei den „Bestandschutzfällen 1985“ wird keinerlei Einkommen, bei den „Bestandsschutzfällen 2002“ wird Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen berücksichtigt und bei Neufällen zusätzlich Vermögenseinkommen und Elterngeld.

Der Kürzungsbetrag ist ein je nach Einkommensart unterschiedlich hoher Betrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes von dem Einkommen. Durch die Kürzung wird berücksichtigt, dass der Hinterbliebene von seinem Einkommen Steuern und Sozialabgaben zu zahlen hat, ihm also tatsächlich nicht das volle Einkommen zur Verfügung steht.

Der Freibetrag errechnet sich aus dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwertes (seit 1. Juli 2012: 28,07 € * 26,4 = 741,05 € (West) bzw. 24,92 € * 26,4 = 657,89 € (Ost)) und erhöht sich für jedes minderjährige Kind um den 5,6-fachen aktuellen Rentenwert.

Fazit:

Was nun in Ihrem speziellen Fall ganz genau zutrifft, das kann an Hand Ihrer zur Verfügung gestellten Infos nicht eindeutig beurteilt werden!

Es empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

1)

Schreiben Sie an Ihre Rentenversicherung oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, denn Sie haben Anspruch auf vollständige Auskunft!

Ihre schriftliche Anfrage könnte etwa so lauten:

Meine Versicherungsnummer:.....

S.g. Damen und Herren, laut Ihrem Rentenbescheid vom ....erhalte ich ab 1.1.2013 volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von...........!

Gleichzeitig erhalte ich Witwenrente aus der RV meines verstorbenen Ehemannes mit der Versicherungsnummer...................laut Ihrem Rentenbescheid vom.......in Höhe von..............!

Nach meinem Kenntnisstand hat die Witwenrente auf den Bezug der Erwerbsminderungsrente keinen Einfluß!

Es stellt sich aber für mich die Frage, ob und ggf. in wieweit der Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente Einfluß auf die Höhe der Witwenrente hat!

Ich bitte um Ihre verbindliche, schriftliche Auskunft/Bescheid!

Bestehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit in jedem Fall auf einem schriftlichen Bescheid.

Sollte daran anschließend Unklarheiten auftreten, sollten Sie dann diesen Bescheid durch Ihren Rechtsbeistand juristisch prüfen lassen.

Z.B. durch den VDK.

Beste Grüße, viel Erfolg, bestmögliche Gesundheit, schöne Feiertage und einen guten Start in`s Neue Jahr 2013

Konrad

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Hallo traupi54,

Sie schreiben:

wie wird Erwerbsminderungsrente bei Heirat versteuert? Hallo, ich beziehe seit 2009 die volle Erwerbsminderungsrente,diese läuft jetzt noch bis 2013,dann muß diese wieder neu beantragt werden.Wie würde diese Rente versteuert werden,wenn ich heiraten würde.Mein Partner ist noch im Berufsleben tätig.Bis jetzt liege ich unter dem Steuersatz<

Antwort:

Nach meinem Kenntnisstand sollte es bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle spielen, ob Sie verheiratet sind oder nicht!

Um diesen Punkt zu klären, genügt in der Regel eine Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeitebeim Finanzamt!

Der bei erstmaligem Renteneintritt festgelegte steuerpflichtige Anteil der Rente wird für die gesamte Dauer des Rentenbezugs festgeschrieben. Da die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente ca. 700 Euro pro Monat beträgt, ist ein Großteil der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steuerfrei.

Informationen zu Steuern auf die EM-Rente

Neben der Erwerbsminderungsrente werden auch weitere Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder dem vergleichbare Einkünfte steuerlich berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass eine Steuerpflicht entsteht, weil die Gesamtsumme der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt.

Dieses und weitere Details sind aus meiner Sicht sehr gut zugänglich unter folgendem Link:

http://www.cecu.de/erwerbsminderungsrente-steuern.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesunheit

Konrad

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Hallo padrino,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente und 400 €-Job beim gleichen Arbeitgeber.<

Antwort:

Leider ist aus Ihrer Fragestellung nicht ersichtlich, welchem Geburtsjahrgang Sie angehören und ob Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt oder aus rein medizinischen Gründen bewilligt worden ist.

Für nach dem 1.1.1961 Geborene gibt es keinen Vertrauensschutz mehr bei Berufsunfähigkeit und dieser Personenkreis kann z.B. auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, auch wenn am allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt keine Stelle verfügbar ist.

Wie von heinerbumm bereits richtig beschrieben, ist gegen einen 400 Euro-Job im Zusammenhang einer vollen Erwerbsminderungsrente beim gleichen Arbeitgeber grundsätzlich nichts einzuwenden.

Aber nur grundsätzlich!

Der Teufel steckt, wie so oft, buchstäblich im Detail!

In den letzten Jahren nehmen die Nachprüfungen seitens der Rentenversicherung kontinuierlich zu.

Wie Sie selbst in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid nachlesen können, müßen Sie jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend bei Ihrer Rentenversicherung mitteilen.

Da eine volle Erwerbsminderungsrente aber an knallharte Kriterien geknüpft ist, werden gerade hier bei Betroffenen immer wieder total gefährliche Fallen übersehen und nur schwer korrigierbare Fehler gemacht.

Das heißt:

Volle Erwerbsminderungsrente wird im Regelfall nur dann gewährt, wenn die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist.

Die Betonung liegt hier auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!

Leichte Tätigkeiten sind laut Rentenversicherung:

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.

Nun stellen Sie sich einmal vor, Sie melden Ihrer Rentenversicherung Ihren 400 Euro-Job und die Rentenversicherung setzt sich dann mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.

Die Rentenversicherung wird nun von Ihrem Arbeitgeber eine "Arbeitsplatzbeschreibung" anfordern und kann somit im Detail nachvollziehen, welche Tätigkeiten Sie im Rahmen Ihres 400-Euro-Jobs ausüben.

Hier finden sich dann meist Anhaltspunkte, welche mit leichten Tätigkeiten in Konfikt stehen, ggf. über 3 Stunden pro Arbeitstag liegen und im Endeffekt zum Entzug der Erwerbsminderungsrente führen.

Derartige Auseinandersetzungen enden dann vor dem Sozialgericht, wo die Rechtsanwälte der Deutschen Rentenversicherung mit Anspielung auf Museumswärter, Pförtner usw. ein leichtes Spiel haben und Leistungen ablehnen!

Wer dies nicht glauben will, der sollte sich die Mühe machen und am Sozialgericht seines Wohnortes bei öffentlichen Sitzungen teilnehmen.

Fazit:

In Zeiten knapper Kassen sowohl bei den Sozialversicherungsträgern als auch bei Betroffenen (Stichwort Altersarmut) ist mit weiteren Schikanen und Einschnitten zu rechnen.

Wer also mit voller Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen will, der muß mit seinem Arbeitgeber eine glasklare, unmißverständliche Arbeitsplatzbeschreibung ausarbeiten, aus welcher ganz genau zu entnehmen sein muß, daß die ausgeübte Tätigkeit auf jeden Fall und ohne Ausnahme unter 3 Stunden pro Arbeitstag und unterhalb des Überbegriffs (leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt) angesiedelt ist!

Und hier wird natürlich die Luft sehr dünn!

Wenn schon Pförtner, Museumswärter, Nachtportier als leichte Tätigkeiten gewertet werden, was liegt denn dann noch darunter?

Diese Zeilen sollen Sie nicht erschrecken sondern Ihnen aufzeigen, mit welchen Bandagen da gespielt wird und wie schnell man da in eine Falle tappen kann.

Es ist einfach so, daß der Gesetzgeber diese Fallen ganz bewußt im Zuge der Rentenreform mit Stichtag 1.1.2001 in die Begriffe "teilweise und volle Erwerbsminderungsrente" hat einfließen lassen und nun besteht natürlich ein großer Interprätationsspielraum.

Es wäre doch sehr schade, wenn Sie Ihre sicherlich mühsam erkämpfte "volle Erwerbsminderungsrente" durch solche Fehler auf`s Spiel setzen.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Suedländer,

sie schreiben:

Sollte man bei Bewerbungen mit angeben dass man die volle EU-Rente bekommt oder weglassen? Ist es sinnvoll, wenn man die volle Erwerbsminderungsrente bekommt und trotzdem 3 - 4 Stunden am Tag arbeiten möchte, diese in Bewerbungen (im Lebenslauf) mit anzugeben oder sollte man das verschweigen? (Wer stellt schon einen Kranken ein?) oder denke ich da falsch? <

Grundsätzlich ist es langfristig immer am Besten, mit offenen Karten zu spielen und mit der Wahrheit zu agieren!

Die Lebens-Praxis zeigt, daß es früher oder später zu einem Vertrauensbruch kommt, wenn wichtige Dinge, in diesem Fall (nicht vollwertige Belastbarkeit am Arbeitsplatz) verschwiegen werden!

Versetzen Sie sich in die Lage eines Arbeitsgebers und/oder Kollegen!

Wie würden Sie reagieren, wenn Ihnen wichtige Dinge verschwiegen werden und diese Dinge plötzlich auf den Tisch kommen?

Ein weiterer gravierender Gesichtspunkt ist die unumstößliche Tatsache, daß Sie, falls Sie einen Teilzeitarbeitsplatz besetzen, buchstäblich schlafende Hunde wecken!

Wenn Sie in Ihren Rentenbescheid reinschauen werden Sie feststellen, daß Ihnen die Rentenversicherung, aber auch Ihre private BUZV und Ihr Partner für die Betriebsrente knallharte Auflagen macht!

Unter anderem müßen Sie jede kleinste Veränderung in Ihren persönlichen Dingen umgehend der Rentenversicherung anzeigen.

Damit begeben Sie sich in der heutigen Zeit unnötig auf eine "Juristische Gratwanderung" und werden es sehr schwer haben, Ihre bisherige Argumentation gegenüber der Rentenversicherung aufrecht zu erhalten.

Obwohl der Grad der Behinderung (GDB) im Zusammenhang mit der Gewährung der Erwerbsminderungsrente nur eine untergeordnete Rolle spielt müßte es doch aufhorchen lassen, das selbst dann seitens der Gerichtsbarkeit Erwerbsminderungsrenten und deren Weitergewährung verweigert werden bei GDB`s von 80 und darüber!

Die Horror-Chronik eines absoluten Husarenstücks der Deutschen Rentenversicherung und Ihrer Aufsichtsgremien können Sie life unter

http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/

mitverfolgen!

Seien Sie sich darüber im Klaren, daß diese Art von Umgang mit Versicherten und Beitragszahlern keinen Einzelfall, sondern lediglich die Spitze des Eisbergs darstellt!

Letzte Entwicklungen in der Politik (NRW-Röttgen-Merkel) und der Umgang dieser Politiker untereinander und miteinander lassen leider darauf schließen, daß der Ton zunehmend rauher, härter, unmenschlicher wird!

In allen Bereichen unseres Lebens!

Fazit:

Gefährden Sie Ihren aktuellen Status nicht durch unüberlegten, unüberschaubaren, unkalkulierbaren Aktionismus!

Konzentrieren Sie sich darauf, zusammen mit Ihren Ärzten den Weitergewährungsantrag 2013 erfolgreich durchzusetzen!

Stabilisieren Sie Ihren Gesundheitszustand erst einmal so, daß Sie im täglichen Leben ohne Medikamente und ohne Psychopharmaka bestehen können!

Beschäftigen Sie sich mit Dingen, die Ihnen Spass und Freude bereiten!

Freuen Sie Sie sich über Ihre finanzielle Situation in Form von Erwerbsminderungsrente, Betriebsrente, Berufsunfähigkeitsrente!

In Zeiten leerer Sozialkassen und einem total verschuldeten Europa muß damit gerechnet werden, daß die Zutrittskriterien zu den oben erwähnten Rentenarten weiter massiv verschärft werden!

Die Zuwanderungszahlen der letzten Monate offenbaren bereits, daß sich die Situation am Arbeitsmarkt künftig weiter verschärft und die Konkurrenz um Teilzeitarbeitsplätze vor neuen, umwälzenden Entwicklungen steht!

Bereits jetzt müßen sich Betroffene mit "1-Euro-Jobs" durchs Leben schlagen, Mieten, Kosten für Heizung und Lebensunterhalt explodieren!

Wenn wir in den Medien erfahren, daß allein die Jugendarbeitslosigkeit in Griechenland und Spanien bereits über 50 % liegt, (Spanien, Portugal, ja der gesamte Balkan lassen grüßen) und und diese jungen, noch gesunden Leute zunehmend auf den deutschen Arbeitsmarkt drängen, dann kann man sich ausmalen, welche Auswirkungen dies langfristig für Leute über 40 Jahre in Deutschland und für den Deutschen Arbeitsmarkt haben wird.

Tag für Tag erfahren wir über Betriebsaufgaben, wo es um zigtausende Arbeitsplätze geht!

Schlecker, Opel, Solarbranche, usw.

Wo sollen da noch Arbeitsplätze für gesundheitlich angeschlagene Menschen herkommen??????

Sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse der Realität ins Gesicht!

Nehmen Sie sich ein Beispiel an Sarrazin, schreiben Sie ein E-Book über Ihre Lebens-, Berufs und Leidensgeschichte, legen Sie offen, wie es dazu gekommen ist, wie wichtig allein schon die private Vorsorge in Form einer ausreichend dimensionierten BUZV mit Beitragsbefreiung im Schadensfall ist!

Wer vertritt die Interessen der "Sozial Schwachen" in unserem Land besser als der "VDK?"

Jedes zusätzliche Mitglied trägt dazu bei, daß in Zeiten wichtiger Wahlen die Darlegung unserer Interessen in Berlin mehr Gewicht bekommt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Wieso hat der Bescheid der Erwerbsminderungsernte so eine bedeutende Wirkung bei anderen Vers.?

Die BVV. Das ist die Versicherung, bei der ich eine Berzfsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe. Die BVV hat zunächst bei meinem Antrag auf BU Rente darauf verwiesen, daß dies einem strengen Prüfungsverfahren unterzogen wird. D.h. meine Tätigkeitsbeschreibung meiner ehemaligen Arbeit wird eingeholt und dann wird ein Fragebogen erstellt, der von meinen Ärzten penibel ausgefüllt werden muss um meine Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Im Anschluß werde ich noch einem Gutachter vorgeführt, der mich und meine Leistungsfähigkeit bewerten muss. Dieses Prüfungsverfahren stand an. Als ich jedoch meine Unterlagen bzw. den Bescheid der Erwerbsminderungsrente der BVV zurgelegt habe, sagten die zu mir, daß nun das Prüfungsverfahren wegfällt. Es genüge die Vorlage des Bescheids der Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung um die Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen. Nun habe ich ein Bescheid bzw Bewilligung für meine Berufsunfähigkeitsrente bekommen. Nun zu meiner Frage: Ohne den Bescheid für die Erwerbsminderungsrente hätte ich schlechte Karten gehabt die Bu Rente zu bekommen. Dadurch daß ich nun von der Rentenversicherung als Rentner eingestuft worden bin habe ich nun ein Freischein für die BU-Rente. Machen die Versicherungen es sich so einfach oder hat der Bescheid der Erwerbsminderungsrente so eine starke Stellung? Ich willmich nicht beklagen, denn ich habe 3 Jahre gebraucht um die Rente zu bekommen aber ich war verwundert wie Gutgläubig die BVV plötzlich reagierte als ich den Bescheid der Rentenversicherung vorgelegen habe. Wird das generellso gehandhabt, daß wenn die BU Rente der Rentenversicherung vorliegt die Vorraussetzung für eine Berufsunfähigkeit erfüllt ist?

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Hallo Südländer,

es ist immer wieder erfrischend, Ihre Fragen zu lesen!

Warum:

Weil die MEHRHEIT der Deutschen Bevölkerung diesen Themen nach wie vor ziemlich fahrlässig, sehr leichtfertig gegenübersteht im Gegensatz zu unseren südlicher gelegenen Nachbarstaaten!

Die Deutschen Beitragszahler sind gelinde ausgedrückt ziemlich unkritisch und offensichtlich sehr leidensfähig!

Dies ist schließlich auch der Grund, warum sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Versicherungsmoloche ziemlich leichtes Spiel haben, Ihre eigenen Interessen zu verfolgen, durchzusetzen und in erheblichem Maße die politischen Entscheidungen mit zu beeinflussen!

Sprich:

Subventionen usw.!

Sie gehören zu einer Minderheit, weil die Masse der deutschen Bevölkerung überhaupt keine pivate Berufsunfähigkeitsversicherung hat!

Die Versicherungsvertreter verdienen am Abschluß einer BUZV offensichtlich zu wenig und haben Ihr Hauptaugenmerk eher in Richtung von präminenträchtigeren Lebensversicherungen usw. ausgerichtet.

Es ist sicherlich eine Herausforderung, in der heutigen, schnellebigen Zeit, wo ältere Zeitgenossen über 35 schon als "Grufties" bezeichnet werden, einem jungen und vor Gesundheit strotzenden Menschen eine BUZV zu verkaufen!

In einer Ihrer letzten Mitteilungen ließen Sie ja verlauten, daß Sie sich nach Abschluß der privaten BUZV überhaupt nicht mehr um Ihre BUZV gekümmert haben.

Leider ist auch dies kein Einzelfall, sondern die Regel!

Da Sie nach eigenem Bekunden in früheren Beiträgen aus der Bankenbranche stammen, sollte dies Alles für Sie kein Neuland darstellen!

Nun zu Ihrer eigentlichen Frage:

Wieso hat der Bescheid der Erwerbsminderungsernte so eine bedeutende Wirkung bei anderen Vers.?<

Darauf gibt es eine ganz einfache Antwort:

Weil sich Ihre private Versicherung dadurch auf ziemlich einfache Art und Weise erhebliche Kosten für Rechtsstreitigkeiten einspart!

Ihre private BUZV ist so clever, wartet erst einmal ab, was Sie gegenüber der Rentenversicherung für eine Beweisführung an den Tag legen, läßt sich Ihre Akte vorlegen und trifft erst dann weitere Entscheidungen!

Bitte bedenken Sie hierbei:

Sie müßen ja alle Ihre Ärzte usw. von der Schweigepflicht entbinden und die private BUZV bzw. deren Rechtsabteilung hat vollen Zugriff auf Ihre intimsten Dokumente und Begründungen!

Verweigern Sie diesen Zugriff auf Ihre Akte, haben Sie einen schweren Stand bzw. so gut wie keine Chance auf Erfolg!

Je nachdem, wie diese Vorgeschichte sich entwickelt, wird dann von diesen Rechtsverdrehern weiter entschieden.

Eine Taktik, welche in der Praxis hervorragend funktioniert!

Warum ist das so?

Auch das ganz einfach!

So spart man unnötigen Verwaltungsaufwand und Zeit und damit unnötige Kosten!

Deshalb grundsätzlich immer mein dringender Rat:

Keine juristischen Schritte ohne kompetenten Rechtsbeistand!

Keine Anträge einreichen ohne knallharte Fakten (Atteste, Entlassungsberichte, Gutachten, fundierte und nachvollziehbare Krankengeschichte, Rechtsbeistand)

Abschließend nochmals der dringliche Hinweis:

Nach Ihren eigenen Mitteilungen ist Ihre Erwerbsminderungsrente zeitlich bis 2013 befristet!

Versäumen Sie auf keinen Fall regelmäßige Arztbesuche und verlangen Sie regelmäßig und zeitnah Atteste!

Warum:

Diese Belege benötigen Sie ganz dringend als Anlagen und Nachweise zu Ihrem Antrag auf Weitergewährung, wenn Ihre zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente abläuft!

Sie werden in diesem Zusammenhang dann leicht selbst feststellen, daß sich Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung, ganz gleich wie diese heißen mag, wiederum sehr clever rechtzeitig bei Ihnen meldet und keine Entscheidungen trifft, bevor Ihre Rentenversicherung die Weitergewährung bekannt gibt!

****Ohne den Bescheid für die Erwerbsminderungsrente hätte ich schlechte Karten gehabt die Bu Rente zu bekommen. Dadurch daß ich nun von der Rentenversicherung als Rentner eingestuft worden bin habe ich nun ein Freischein für die BU-Rente. ****<

Das ist so aber auch nicht richtig!

Sie können und dürfen die speziellen Voraussetzungen betreffs Erwerbsminderungsrente und die diversen Voraussetzungen für die Gewährung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente nicht in einen Topf werfen!

Wer das macht, der gibt sich schon im Voraus geschlagen!

Jedes Gebiet/Feld muß notfalls einzeln beackert werden, wobei es sich die private BUZV natürlich, wie in Ihrem Fall, zuerst einmal sehr einfach macht und abwartet, was da überhaupt an Fakten auf den Tisch kommt!

So sieht das in der Praxis leider aus, das ist Fakt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Südländer,

Sie schreiben:

Wird Private BU-Rente der Erwerbsminderungsrente angerechnet? Ich erhalte statt der teilweise Rente nun die volle Rente, w. Arbeitsmarkt! Nun habe ich irgendwo gelesen, daß wenn man ein zusätzliche private BU-Rente erhält diese der Erwerbsminderungsrente anerechnet wird, kann das sein oder liege ich da falsch? Zweite Frage: Ich bekomme nun ebenfalls die Betriebsrente monatlich ausgezahlt und zwar mein Leben lang! Wird die nun auch berücksichtigt? Für eine Stellungnahme und Aufklärung bin ich dankbar! VG suedlaender. <

Antwort auf Ihre Fragen finden Sie in der aktuellen Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter folgendem Link:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/a261-erwerbsminderungsrente-767.pdf?__blob=publicationFile

Hier heißt es unter anderem:

Und welche Einkünfte sind nun tatsächlich rentenunschädlich, mindern also nicht meine Rente?

Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind folgende Einkünfte unschädlich:

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten, beamtenrechtliche Pensionen, Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn (z.B. Abfindungen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht Teile des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit sind, Einkünfte aus Vermögen.

Welche Einkommensarten sind denn eigentlich rentenschädlich?

Arbeitsentgelt aus abhängiger Beschäftigung, hierunter versteht man alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung, also alle Zahlungen des Arbeitgebers, insbesondere Löhne und Gehälter, Familienzuschläge, Zulagen, Mehrarbeitsvergütungen, Urlaubsgelder, Weihnachtszuwendungen.

Als Faustregel gilt:

Alle Zahlungen des Arbeitgebers, die lohnsteuerpflichtig sind, gehören zum Arbeitsentgelt und sind daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Das gilt auch für Arbeitsentgelte, die normalerweise von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfasst werden, wie z.B. Beamten rechtliche Besoldungen.

Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, hierunter versteht man den nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn.

Einkommen ist immer dann als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.

Es ist das Einkommen maßgebend, das sich nach Abzug der Betriebsausgaben ergibt.

Zu den Betriebsausgaben zählen auch die Werbungskosten, soweit sie tatsächlich in der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit begründet sind.

Vergleichbares Einkommen, hierzu gehören insbesondere Entschädigungen für Abgeordnete oder Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.

Auch hier gilt, wie schon an anderer Stelle geschrieben:

Sichern Sie sich zusätzlich zu diesen Informationen auch durch Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand ab, daß Sie in keine versteckten Fallen tappen!

Nachdem bei Ihnen nun 3 verschiedene Renten zur Auszahlung kommen:

Volle Erwerbsminderungsrente!

Betriebsrente!

Private Berufsunfähigkeitsrente,

werden mit Sicherheit die steuerlichen Freibeträge erheblich überschritten!

Aus diesem Grund sollten Sie sich dringendst und rechtzeitig an einen versierten und kompetenten Steuerberater wenden um alle Eventualitäten von Anfang an zu berücksichtigen und Lösungen zu finden.

Abschließend an dieser Stelle meinen Glückwunsch, daß Sie die Hürden im Zusammenhang mit der Gewährung der Renten nun offensichtlich in relativ kurzer Zeit erfolgreich gemeistert haben.

Nun gilt es, sein Hauptaugenmerk auf die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit zu legen und künftig nur noch für die persönliche Gesundheit zu arbeiten!

Gesundheit ist das höchste Gut!

In diesem Sinne beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo SieHau,

Sie schreiben:

Wäre Kleinwüchsigkeit ein Garant für die Erwerbsminderungsrente? Ich messe knapp 1.40 m - wäre das eine Chance um Rente zu bekommen? Im Rentenantrag den ich schon gestellt habe, war bisher nie nach der Größe gefragt. Danke für Euren Rat. Möchte so gern in Frührente gehen.<

Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuelle Broschüre der deutschen Rentenversicherung (Das Netz für alle Fälle) zum Thema Erwerbsminderung!

Der Link ist aus Sicherheitsgründen nicht gekürzt!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Wann und unter welchen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente für Sie in Frage kommt und was Sie als Erwerbsminderungsrentner beachten müssen, erfahren Sie in dieser Broschüre

Dort steht unter anderem:

Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Damit soll erreicht werden, dass Sie Ihren Lebensstandard nicht wesentlich einschränken müssen.

Schon als Berufsanfänger sind Sie im Falle eines Arbeitsunfalls vom ersten Arbeitstag an geschützt.

Der private Unfall ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach einem Jahr Beitragszahlung abgesichert.

Diesen Zeilen ist bereits in aller Deutlichkeit zu entnehmen, daß es bei der Gewährung der Erwerbsminderungsrente nicht darum geht, ob der Betroffene gerne in Frührente gehen will oder nicht, sondern einzig und allein darum, ob er überhaupt noch Leistungsfähig ist!

Wenn es nach Ihrer Vorstellung gehen müßte, dann müßte der Gesetzgeber auch für sehr große Personen Ausnahmen zulassen.

Dies ist aber unwahrscheinlich.

In Ihrem Fall sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit kurzschließen, dort Ihr Anliegen vortragen und ggf. nach einer beruflichen Umschulungsmaßnahme fragen.

Es gibt im Computerzeitalter sicherlich Arbeitsplätze, wo es nicht auf die Körpergröße, sondern auf das geistige Leistungsvermögen ankommt.

Das geistige Leistungsvermögen hat aber wiederum nichts mit der Körpergröße zu tun.

Fazit:

Die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist an knallharte Vorgaben geknüpft.

Von der Körpergröße ist dazu in der Literatur nichts zu lesen.

Grundsätzliche Voraussetzungen für den Leistungsbezug bei voller Ewerbsminderungsrente:

Das noch vorhandene Restleistungsvermögen muß auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5 Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sein.

Laut Rentenversicherung sind leichte Tätigkeiten:

Pförtner, Museusmwärter, Nachtportier,.....

Es gibt mittlerweile Urteile, wonach selbst eine attestierte Schwerbehinderung von 80 % und ggf. mehr zu einer Ablehnung des Rentenbegehrens führen kann, wenn nicht der glasklare Beweis erbracht wird, warum die Restleistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden abgesunken ist.

Wenn also Ihre Akten (Atteste, Gutachten, Diagnosen) diese Leistungsminderung nicht zweifelsfrei nachweisen, dann hat Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wenig Aussicht auf Erfolg!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo offile,

Sie schreiben:

Aufgrund meiner Schwerhörigkeit trage ich beiderseits Hörgeräte. Trotzdem habe ich Proble beim Verstehen. Dies wirkt sich auch beruflich aus. Je nach Akustik (Hallefekt) oder Geräuschpegel der Umgebung verstehe ich manches nicht oder nicht richtig. Ich bin freiberuflicher Förster und bin darauf angewiesen, bei Begängen im Wald Gesprächsinhalte richtig zu begreifen, um sie in Planungen wiedergeben zu können. So sind beim Verstehen oft knirschender Kies oder raschelndes Laub eine erhebliche Hürde. Ganz abgesehen von den wichtigen zwanglosen Gesprächen in einem Cafe oder in einer Gaststätte. Ebenso habe ich oft Probleme beim Telefonieren, das für meinen Beruf unabkömmlich ist. Ich bitte um Rat, ob in meiner Situation ein Antrag auf Erwerbsminderunbgsrente sinnvoll ist.

Aus Ihrem Bericht ist leider Ihr Geburtsjahrgang nicht ersichtlich.

Deshalb die Gegenüberstellung der Regelungen vor und nach dem 1.1.1961.

1) wichtige Hürde:

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Bitte schauen Sie, sofern vorhanden, in Ihre letzte Rentenauskunft um festzustellen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind!

In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen.

Des weiteren ist aus der Rentenauskunft die Höhe des erworbenen Anspruchs auf Altersrente sowie Anspruch auf teilweise- bzw. volle Erwerbsminderungsrente zu entnehmen.

Falls nicht vorhanden, bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung eine Rentenauskunft anfordern.

2 ) wichtige Hürde:

Die medizinschen Voraussetzungen

Die erste wichtige Krux ist für viele Betroffene der Geburtsjahrgang!

Warum:

Für vor dem 1.1.1961 Geborene gibt es unter ganz eng gefaßten Kriterien noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit.

(Vertrauensschutz)

Dies würde voraussetzen, daß Sie in Ihrem Beruf nur noch maximal 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag tätig sein können.

Wird eine solche Rente bewilligt und ist am allgemeinen Arbeitsmarkt kein passender Teilzeitarbeitsplatz verfügbar, so kann in vielen Fällen eine volle Erwerbsminderungsrente (wegen verschlossenem Arbeitsmarkt) bewilligt werden.

Für nach dem 1.1.1961 Geborene gibt es keinen Vertrauensschutz mehr.

Diese Antragsteller werden seitens der Rentenversicherung gerne auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen!

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier.............!

Auch dann, wenn am allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt keine leichte Tätigkeit verfügbar ist!

Der einzige Rettungsanker wäre hier der glaubhafte Nachweis (Fakten), warum Ihre Restleistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 3 Stunden und auf Dauer, abgesunken ist!

3) wichtige Hürde:

Die meisten Anträge auf Erwerbsminderungsrenten werden abgelehnt, weil die dazu erforderlichen "Fakten" nicht präsentiert werden können und weil die Betroffenen ohne kompetenten Rechtsbeistand an die Sache herangehen!

Es fehlen meist aussagefähige medizinsche Atteste und Gutachten (Fakten) der behandelnden Ärzte, aus welchen zweifelsfrei und glasklar ersichtlich sein muß, warum Ihre noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden, am allgemeinen Arbeitsmarkt, auch für leichte Tätigkeiten abgesunken ist.

Fazit:

A)

Ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente ist unter anderem dann sinnvoll, wenn mit den erworbenen Rentenhöhen der Lebensunterhalt bestritten werden kann.

B)

Wenn die oben erwähnten "Fakten" vorliegen!

C)

Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente macht keinen Sinn, wenn die behandelnden Ärzte keine glasklare Begründung formulieren, warum und wie genau sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen auf Ihre Leistungsfähigkeit nachteilig auswirken!

Denn die medizinischen Mitstreiter der Rentenversicherung werden immer zuerst zu Gunsten Ihres Auftraggebers argumentieren und nicht zu Gunsten der Antragssteller!

D)

Wer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreicht der muß damit rechnen, daß er zur Prüfung seiner noch vorhandenen Leistungsfähigkeit in eine REHA-Maßnahme eingewiesen wird.

Denn:

REHA geht vor Rente!

Im Zusammenhang mit einer REHA kann die Rentenversicherung ggf. eine Umschulung einleiten!

(Je nach Alter ist diese Variante mehr oder weniger realistisch.)

Abschließend hier anschließend der link zu der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Netz für alle Fälle!"

Der Link ist aus Sicherheitsgründen ungekürzt!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Aus dieser topaktuellen Borschüre können Sie weitere, wissenswerte Details entnehmen!

Bitte beachten Sie außerdem:

Ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente fließen in der Regel keine Beiträge mehr auf das Rentenkonto.

Die bis dato erworbenen Ansprüche auf Altersrente werden dann ggf. auf Lebenszeit eingefroren.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Er beantragt Erwerbsminderungsrente und startet neuen Arbeitsversuch. Wie soll das gehen?

Ein guter Freund von mir ist vor jahren psychisch erkrankt. Im Moment noch arbeitslos, bekommt jedoch aufgrund Ersparnissen kein Alg2. Vor 3 Monaten hat er ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht. Leider dauert das so lange. In der zwischenzeit bewribt er sich, um nicht an seinen Ersparnissen zu nagen. Er meint lieber zu Lasten der Gesundheit arbeiten gehen, statt die Ersprnisse aufzehren. Als er bei der Rentenversicherung angerufen hat, sagte man ihm, daß noch ein Gutachter eingeschaltet wird, trotz den zwei Befunde seiner Ärzte, die ihn seine Arbeitsunfähigkeit bestätigen und ihn gerne 2 Jahre aus dem Verkehr ziehen wollen (Zeitrente). Nun hatte er bei einer Bewerbung glück. Hat sich gut verkauft und wird vermutlich zum 1.11. als Wohnungsverwalter beginnen, was sehr stressig ist, obwohl er kein Stress verträgt. Was erzählt er nun dem Gutachter, wenn er zur Untersuchung im November eingeladen wird? Oder soll er dem Gutachter die Beschäftigung verschweigen? Denn als er das letzte Mal die Erwerbsminderungsrente beantragt hatte, war er noch arbeitslos und die Rente wurde abgelehnt. Wer er nun erzählt,daß er einen Arbeitsversuch startet wird sie vermutlich auf jeden Fall abgelehnt, da der Gutachter schreibt, daß er mehr als 6 Stunden belastbar ist, da er eine vollschichtige Tätigkeit angenommen hat. Oder soll er auf den Job verzichten und auf die Erwerbsminderungsrente hoffen? Aber wenn die wieder abgelehnt wird und es zum Widerspruch kommt, dauert er wieder sehr lange und er muss wieder von seinen Ersparnissen leben. Also,was soll er jetzt machen und was erzählt er dem Gutachter?

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Hallo suedlaender,

eine sehr interessante Konstellation, die Sie da schildern und leider kein Einzelfall!

Ein guter Freund von mir ist vor jahren psychisch erkrankt. Im Moment noch arbeitslos, bekommt jedoch aufgrund Ersparnissen kein Alg2. <

Ist er denn arbeitsunfähig krank geschrieben und wenn ja, wie lange bereits?

Bekommt er von seiner Krankenkasse noch Krankengeld oder ist die 78-Wochenfrist im

Zusammenhang mit Lohnfortzahlung und Krankengeld bereits ausgeschöpft?

Welcher Geburtsjahrgang?

Denn für Geburtsjahrgänge nach dem 1.1.1961 gibt es keinerlei Vertrauensschutz mehr und die Hürden sind noch höher als bei Geburtsjahrgängen unter dem 1.1.1961.

**Vor 3 Monaten hat er ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht. Leider dauert das so lange. **<

Ja, die Bearbeitungsdauer kann sich über Jahre in die Länge ziehen, wenn von Anfang an falsch vorgegangen wird und vor der Antragsstellung keine knallharten Fakten geschaffen werden.

In der zwischenzeit bewribt er sich, um nicht an seinen Ersparnissen zu nagen. Er meint lieber zu Lasten der Gesundheit arbeiten gehen, statt die Ersparnisse aufzehren. <

Beides zu gleicher Zeit geht nicht!

Die Ersparnisse interessieren in diesem Fall niemanden, da nimmt die Rentenversicherung keine Rücksicht!

Entweder ist die Restleistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-tage-Woche auf Dauer abgesunken oder aber er ist vollschichtig Einsatzfähig und belastbar!

Als er bei der Rentenversicherung angerufen hat, sagte man ihm, daß noch ein Gutachter eingeschaltet wird, trotz den zwei Befunde seiner Ärzte, die ihn seine Arbeitsunfähigkeit bestätigen und ihn gerne 2 Jahre aus dem Verkehr ziehen wollen (Zeitrente). <

Arbeitsunfähigkeit allein sagt nichts grundsätzliches darüber aus, in wieweit die Restleistungsfähigkeit auf Dauer abgesunken ist!

Des weiteren muß berücksichtigt werden, daß grundsätzlich gilt:

REHA geht vor Rente!

Er muß also damit rechnen, daß er erst einmal in eine REHA-Einrichtung eingewiesen wird.

Das medizinische Begutachtungs Verfahren seitens der gesetzlichen Rentenversicherung tendiert in seinen Ergebnissen zu Gunsten der Rentenversicherung, weil diese Schritte von Vertragsabhängigen Medizinern ausgeführt werden.

Bei einem Sozialgerichtsverfahren beauftragt der zuständige Richter am Sozialgericht unabhängige, gerichtlich bestellte Mediziner, welche sich eine eigene Meinung bilden und nicht immer mit den Gutachten der Rentenversicherung übereinstimmen.

Ausschlaggebend sind dann letztendlich „fachübergreifende Gutachten“, welche alle Erkrankungen dahingehend bewerten, wie diese sich auf die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auswirken.

Nun hatte er bei einer Bewerbung glück. Hat sich gut verkauft und wird vermutlich zum 1.11. als Wohnungsverwalter beginnen, was sehr stressig ist, obwohl er kein Stress verträgt. <

Was nützt es Ihm, wenn er sich zwar „gut verkauft,“ aber den Anforderungen des Jobs schon im Voraus nicht gewachsen ist?

Was erzählt er nun dem Gutachter, wenn er zur Untersuchung im November eingeladen wird? Oder soll er dem Gutachter die Beschäftigung verschweigen? <

Da gibt es nur eine einzige Wahl:

Entweder er konzentriert sich auf seinen Antrag und macht seine Erwerbsminderung glaubhaft, oder er kann sich den Weg zum Gutachter ersparen, denn da kommt sonst nichts dabei heraus!

Denn als er das letzte Mal die Erwerbsminderungsrente beantragt hatte, war er noch arbeitslos und die Rente wurde abgelehnt. Wer er nun erzählt,daß er einen Arbeitsversuch startet wird sie vermutlich auf jeden Fall abgelehnt, da der Gutachter schreibt, daß er mehr als 6 Stunden belastbar ist, da er eine vollschichtige Tätigkeit angenommen hat. <

Ja, Sie haben das Problem richtig erkannt!

Oder soll er auf den Job verzichten und auf die Erwerbsminderungsrente hoffen? Aber wenn die wieder abgelehnt wird und es zum Widerspruch kommt, dauert er wieder sehr lange und er muss wieder von seinen Ersparnissen leben. <

Auf die Erwerbsminderungsrente zu hoffen, das bringt überhaupt nichts!

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente muß regelrecht, mit knallharten Fakten unterlegt, erstritten werden!

Daß sich diese Antragsverfahren sehr in die Länge ziehen können, ist allgemein bekannt.

Das muß von Anfang an mit einkalkuliert werden, da führt kein Weg daran vorbei!

Die Ersparnisse interessieren bei diesem Verfahren niemanden.

Also,was soll er jetzt machen und was erzählt er dem Gutachter?<

Fakten schaffen, sich vom Hausarzt dauerhaft krankschreiben lassen, dem Gutachter keine Geschichten erzählen sondern die Leiden glaubhaft rüberbringen!

Krankengeld- und Arbeitslosengeldzahlungen ausschöpfen!

Keine REHA-Maßnahme antreten ohne den Status "Arbeitsunfähig", weil sonst die Entlassung aus der REHA als "Arbeitsfähig" erfolgt!

Auf keinen Fall ohne einen kompetenten Rechtsbeistand agieren!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo ArmerTeufel,

Ihr Anliegen ist gar nicht so außergewöhnlich, wie dies auf den ersten Blick aussieht.

Warum?

Weil Sie den absolut lebensgefährlichen Beruf eines Bergmannes unter Tage niemals mit einer anderen Tätigkeit vergleichen können.

Diesem Umstand trägt auch die deutsche Rentenversicherung Rechnung!

Siehe hierzu Video

http://www.youtube.com/watch?v=UOn8gP5woKY

Sie finden den entsprechenden Passus etwa bei 2 Minuten oder auf der Webseite der deutschen Rentenversicherung unter dem Vordruck R101 Seite 5 von 23!

Ich bin z.B. Jahrgang 1949 und zu dieser Zeit galten die Bergleute unter anderem als die bestbezahlten Arbeiter in Deutschland.

Das ist der Unterschied!

Ist Ihre Frage somit beantwortet?

Beste Grüße

Konrad

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