Erwerbsminderungsrente Kürzung bei Hüftoperation?

3 Antworten

Hallo juangp,

Sie schreiben:

erwerbsminderungsrente kürzung bei hüftoperation?

Antwort:

Die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente richtet sich auf gar keinen Fall nach irgendeiner OP, sondern es geht grundsätzlich immer um den glasklaren Nachweis, inwieweit die Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist!

Sie müßen an Hand Ihrer eigenen Krankenakte stets auf dem Laufenden sein und die unverzichtbaren Nachweise bereitstellen, dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Volle Erwerbsminderungsrente =:

Ihre Leistungsfähigkeit ist dauerhaft auf unter 3 Stunden, pro Arbeitstag innerhalb einer 5 Tage - Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

wird bisher eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt?

Gruiß

RHW

Die Rentenversicherung kann nach der OP oder bei einem Antrag auf Verlängerung der Zeitrente die Erwerbsfähigkeit erneut prüfen. Wenn diese dann mindestens 3 Stunden pro Tag, aber unter 6 Stunden täglich liegt, wird die volle Erwerbsminderungsrente in eine teilweise umgewandelt. Wenn die Erwerbsfähigkeit mehr als 6 Stunden täglich beträgt, entfällt die Erwerbsminerungsrente komplett.

Nach der OP steht meistens noch eine Anschluss-Reha an. Die Rentenversicherung wird sich den Entlassungsbericht der Reha sehr genau ansehen.

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Es ist eine Volle Erwerbsminderungsrente.. vielen Dank für die Antworten..