Kindsvater zahlt keinen Unterhalt , sollte man der Mutter raten auf Kindes-Unterhalt zu klagen?

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Hat er sich erst nach der Trennung selbständig gemacht und hatte er vorher eine gut bezahlte Stelle?

Dann gilt für den Unterhalt dies hier:

Bei freiwilligen Einkommensminderungen kommt es auf den grund für die Einkommensminderung an und darauf, ob der Unterhaltspflichtige trotzdem noch zumindest einen angemessenen Kindesunterhalt leisten kann. Wenn der Unterhaltspflichtige sich z.B. selbständig macht und dadurch erst einmal weniger verdient als vorher, dann kann er den Kindesunterhalt reduzieren, wenn der Schritt in die Selbständigkeit nicht unvernünftig ist und wenn der Unterhaltspflichtige trotzdem noch wenigstens den untersten Tabellensatz zahlen kann.

http://www.scheidung-online.de/einkommenver.html

Wie alt ist das Kind oder sind die Kinder denn?

Wurde Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt, falls sie jünger als 12 sind?

Wenn sie nichts macht, verliert sie die ansprüche, also muss sie klagen.

Oder erstimmt zu, dass er freiwilig notariell anerkennt. dann spart er Gebühren, denn verlieren tut er sowieso.

hallo. sie sollte auf jeden fall eine beistandschaft beim zuständigen jugendamt beantragen. das jugendamt prüft dann in wie fern er zahlen kann. wenn er jetzt nicht zahlen kann wird ihr geraten eine anzeige wegen fehlendem unterhalt zu machen ist gott sei dank kein kavaliersdelikt mehr wie die meisten noch glauben. denn nur mit dieser anzeige (ich hab das auch schon machen müßen) bekommt sie einen titel der dann 30 jahre lang pfändbar ist. also auch das kind kann dann wenn es alt genug ist den unterhalt einklagen. sie könnte sich aber auch mit ihm verständigen ob er wenigstens einen teil des geforderten unterhalts zahlen kann. diese möglichkeit gibt es auch. dann werden seine schulden nicht noch höher und sie bekommt ein wenig finanzielle hilfe von ihm. aber auch das kann sie mit dem jugendamt absprechen. lg bayerin

das kommtdrauf an , ob die selbstständigkeit schon während der ehe Bestand hatte und ob die ehefrau damals mit einverstanden war. dann zählt das niedrige einkommen des kindesvaters. und dann kommt es drauf an wie lang die selbstständigkeit bestehet. wenn erst seit kurzem dann muss man dem vater wohl zeit lassen sich was auf zu bauen. irgendwann klar muss er gewinn erzielen, aber dann eine arbeit als arbeitnehmer zu finden scwer schwer!! aber den jugendämtern den fam gerichten ist das total egal hauptsache geld egal wie es dem vater geht da werden auf spatzen geschossen neue freundinnen mit rein gezogen die kuh erschossen die man melken will und wenn er eben nicht mehr hat dann musst du eben mehr arbeiten auch du bist zum unterhalt verpflichtet