Wir als Erbengem. möchten nach Tod des Besitzers eine Wohnung mit einem unbefristeten MIetvertrag verkaufen um die Erbteilung bzw. Ansprüche der beteiligten ?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kauf oder Verkauf bricht nicht Miete.

D.h. entweder ihr verkauft das Objekt mit Mieter, was meistens den Verkaufspreis schmälert oder ihr nehmt das Angebot der Mieterin an, zahlt die Auslösesumme und könnt dann die Immobilie ggf zu einen entsprechend höheren Preis verkaufen.

poker 
Fragesteller
 16.06.2023, 13:14

Vielen Dank für die klare Antwort. Kann die Höhe der Abfindungssumme von der Mieterin ohne Angabe wofür sie eine so hohe Summe verlangt, verlangt werden?

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berlina76  16.06.2023, 13:21
@poker

Die Ablöse ist frei verhandelbar. Sollte aber wenigstens 3 Mieten plus Umzugskosten plus Renovierung der neuen Wohnung betragen.

Ein 5 Stelliger Betrag ist durchaus üblich.

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poker 
Fragesteller
 16.06.2023, 13:26
@berlina76

Das ist super als Verhandlungspunkt- sie verlangt den Betrag von 7 Jahren Miete!!!!

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berlina76  16.06.2023, 13:29
@poker

Naja, was hat sie denn an Kaltmiete Bezahlt? Und wie gesagt macht einen Gegenvorschlag.

oder verkauft vermietet, dann soll sich der neue Eigentümer drum kümmern, wie er die Person raus bekommt.

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poker 
Fragesteller
 16.06.2023, 13:32
@berlina76

Sie will sage und schreibe 70`000 Euro

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berlina76  16.06.2023, 13:37
@poker

Bei 800 € Kalt reden wir nicht von 1-2 Zimmern, sonder eher 3-5. Ergo eine große Wohnung.

Da werden die Umzugskosten allein schon bei 5000-1000 € liegen dazu noch der Rest. 25 000 halt ich da durchaus für vertretbar.

Aber, wenn sie sich so eine große Wohnung als Miete leisten kann, sollte sie ggf auch als Käufer in frage kommen, habt ihr sie denn schonmal gefragt ob sie euch die Wohnung nicht abkaufen will?

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poker 
Fragesteller
 16.06.2023, 13:43
@berlina76

Dazu hat sie leider offenbar kein Geld und wollte sie nur als Schnäppchen kaufen, weit unter Kaufpreis von der Summe, die vor 20 Jahren bezahlt wurde

Die Whg. ist 76qm gross, absolut zentrale Stadtlage, sehr komfortabel und die Miete unter dem üblichen Index. Möchte mich herzlich bedanken für die guten Tipps, es hilft doch sehr, unsere Lage einzuschätzen.

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Schlicht und ergreifend - ein beabsichtigter Verkauf ist kein Kündigungsgrund. Ein neuer Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten eines laufenden Mietvertrages ein.

Erlaube mir eine kleine Anmerkung, damit es in Zukunft nicht zu Missverständnissen kommt:

im Gegensatz zur Umgangssprache ist auf Juristendeutsch 'Besitzer' der Wohnung die Mieterin, der Verstorbene und Erblasser war ist der 'Eigentümer'.