Rechte Vermieter Mieter?

3 Antworten

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Mit dem Kabel hat dein VM leider recht. Ihr müsst ihn erst unter Fristsetzung anmahnen (schriftlich) eine brauchbare Verbindung herzustellen und androhen, danach selbst was zu unternehmen auf Kosten der Miete. Da man heutzutage gutes Netz braucht, sollte die Frist nicht länger wie 7 Tage sein.

Eine Lösung währe hier z.b. ein Repeater anstelle eines Kabels. Oder eben Kürzung der Miete und einen eigenen Anbieter suchen, notfalls auch einen LTE Router.

Sofern die Arbeiten in eurer Wohnung stattfinden, gehört es zum guten Ton, das die Arbeiter bei euch auf die Toilette gehen dürfen. Ihre Pausen können sie auch im Hof oder Treppenhaus abhalten. Finden die Arbeiten nicht in eurer Wohneinheit statt, brauch ihr die Arbeiter auch nicht bei euch aufs Klo zu lassen. Es gild die unverletzlichkeit des Wohnraumes.

Was das mit dem Trockner soll, kann man von hier aus ohne Hintergrundwissen nicht einschätzen.

classica  18.09.2023, 22:25

Also , ich würde keine Arbeiter meine Privaträume nutzen lassen :) auch kein WC , würde ich nicht über gewerbliche Sanitäranlagen verfügen zufällig :)

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Wilde Story

Zunächst bist Du nicht verpflichtet Handwerkern Deine Küche zur Verfügung zu stellen und Dein WC.

Tür verschlossen lassen ! Punkt Ende der Diskussion

Trete dem Mieterverein bei und lasse einen Brief schreiben bezüglich des vereinbarten Internetzugangs und setzte eine Frist .Lasse Dich beraten und vermeide jegliche Diskussion mit dem Vermieter .

Übrigens Kabel hat heutzutage kein Mensch mehr quer durchs Haus .

Da gibt es elegantere Lösungen

Die Trockner Entwendung ist nicht zu beweisen ,

Stelle das Gerät in Dein Badezimmer und fertig .

Er hat noch gedroht dass seine Arbeiter die renovieren wollen nächste Woche in meinem Stock Bauarbeiten vornehmen wollen und ich die rein zu lassen habe.

Mit Sicherheit nicht.

Der Vermieter kann "im Vorgarten" ein Dixiklo aufstellen und einen Bauwagen als Aufenthaltsraum für die Bauarbeiter bereitstellen.

Bezüglich des Problems mit dem Internet - werde Mitglied in einem Mieterverein.